Verteilung der Geschäfte
Die Zusammensetzung der einzelnen Senate und die Verteilung der richterlichen Aufgaben auf die Senate werden durch den Geschäftsverteilungsplan bestimmt, den das Präsidium des Bundesgerichtshofs, ein mit dem Präsidenten und zehn von der Richterschaft gewählten Richterinnen und Richtern besetztes Gremium, vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres für dessen Dauer beschließt. Der vollständige Geschäftsverteilungsplan wird einmal im Jahr in einer Beilage zum Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite des Bundesgerichtshofs veröffentlicht. Er sieht im Wesentlichen folgende Regelungen vor:
Zivilsachen
In Zivilsachen folgt die Aufteilung der Zuständigkeiten traditionell dem Prinzip höchstmöglicher Spezialisierung. Derzeit (Stand: 1. Januar 2012) sind den einzelnen Zivilsenaten schwerpunktmäßig folgende Rechtsgebiete zugewiesen:
| Senat | Rechtsgebiet |
|---|---|
| I. Zivilsenat | Urheberrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Speditions-, Lager- und Frachtrecht |
| II. Zivilsenat | Gesellschaftsrecht, Rechtsstreitigkeiten nach dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz |
III. Zivilsenat | Staatshaftungsrecht, Notarhaftung, Maklerrecht, Auftragsrecht, Geschäftsführung ohne Auftrag, Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren |
| IV. Zivilsenat | Erbrecht, Versicherungsvertragsrecht |
| V. Zivilsenat | Grundstücksrecht, Freiheitsentziehungssachen, Nachbarrecht, Wohnungseigentumsrecht |
| VI. Zivilsenat | Recht der unerlaubten Handlung, z. B. Unfall-, Produkt- und Arzthaftung |
| VII. Zivilsenat | Werkvertrags- und Architektenrecht |
| VIII. Zivilsenat | Kauf- und Wohnraummietrecht |
| IX. Zivilsenat | Insolvenzrecht, Anwalts- und Steuerberaterhaftung |
| X. Zivilsenat | Patent- und Vergaberecht, Reisevertragsrecht |
| XI. Zivilsenat | Bank- und Kapitalmarktrecht |
| XII. Zivilsenat | Familienrecht und gewerbliches Mietrecht |
Strafsachen
In Strafsachen richtet sich die Geschäftsverteilung in erster Linie nach regionalen Kriterien. Jedem der fünf Senate sind Revisionen aus bestimmten Oberlandesgerichtsbezirken zugeteilt. Unabhängig hiervon sind als Spezialmaterien insbesondere zugewiesen:
| Senat | Rechtsgebiet |
|---|---|
| 1. Strafsenat | Militärstrafsachen, Vergehen gegen die Landesverteidigung sowie Steuer- und Zollstrafsachen |
| 3. Strafsenat | Staatsschutzsachen |
| 4. Strafsenat | Verkehrsstrafsachen |
