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Verteilung der Geschäfte

Die Zusammensetzung der einzelnen Senate und die Verteilung der richterlichen Aufgaben auf die Senate werden durch den Geschäftsverteilungsplan bestimmt, den das Präsidium des Bundesgerichtshofs, ein mit dem Präsidenten und zehn von der Richterschaft gewählten Richterinnen und Richtern besetztes Gremium, vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres für dessen Dauer beschließt. Der vollständige Geschäftsverteilungsplan wird einmal im Jahr in einer Beilage zum Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite des Bundesgerichtshofs veröffentlicht. Er sieht im Wesentlichen folgende Regelungen vor:

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Zivilsachen

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In Zivilsachen folgt die Aufteilung der Zuständigkeiten traditionell dem Prinzip höchstmöglicher Spezialisierung. Derzeit (Stand: 1. Januar 2012) sind den einzelnen Zivilsenaten schwerpunktmäßig folgende Rechtsgebiete zugewiesen:

SenatRechtsgebiet
I. ZivilsenatUrheberrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Speditions-, Lager- und Frachtrecht
II. ZivilsenatGesellschaftsrecht, Rechtsstreitigkeiten nach dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz

III. Zivilsenat

Staatshaftungsrecht, Notarhaftung, Maklerrecht, Auftragsrecht, Geschäftsführung ohne Auftrag, Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
IV. ZivilsenatErbrecht, Versicherungsvertragsrecht
V. ZivilsenatGrundstücksrecht, Freiheitsentziehungssachen, Nachbarrecht, Wohnungseigentumsrecht
VI. ZivilsenatRecht der unerlaubten Handlung, z. B. Unfall-, Produkt- und Arzthaftung
VII. ZivilsenatWerkvertrags- und Architektenrecht
VIII. ZivilsenatKauf- und Wohnraummietrecht
IX. ZivilsenatInsolvenzrecht, Anwalts- und Steuerberaterhaftung
X. ZivilsenatPatent- und Vergaberecht, Reisevertragsrecht
XI. ZivilsenatBank- und Kapitalmarktrecht
XII. ZivilsenatFamilienrecht und gewerbliches Mietrecht

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Strafsachen

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In Strafsachen richtet sich die Geschäftsverteilung in erster Linie nach regionalen Kriterien. Jedem der fünf Senate sind Revisionen aus bestimmten Oberlandesgerichtsbezirken zugeteilt. Unabhängig hiervon sind als Spezialmaterien insbesondere zugewiesen:

SenatRechtsgebiet
1. StrafsenatMilitärstrafsachen, Vergehen gegen die Landesverteidigung sowie Steuer- und Zollstrafsachen
3. StrafsenatStaatsschutzsachen
4. StrafsenatVerkehrsstrafsachen

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