Inhalt:
Arbeitsbelastung des Bundesgerichtshofs 2003
Pressegespräch am 26. Januar 2004
A. Allgemeines
Beim Bundesgerichtshof bestehen
- 12 Zivilsenate sowie ein Hilfszivilsenat,
- 5 Strafsenate.
Daneben sind für besondere Materien zusätzlich 8 Spezialsenate eingerichtet:
- Kartellsenat
- Dienstgericht des Bundes
- Senat für Notarsachen
- Senat für Anwaltssachen
- Senat für Patentanwaltssachen
- Senat für Landwirtschaftssachen
- Senat für Wirtschaftsprüfersachen
- Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen
Der 5. Strafsenat, der seit 1952 seinen Sitz in Berlin hatte, hat seit Juli 1997 seinen Sitz in Leipzig.
I. Überblick über die Geschäftsentwicklung
Die Situation in den Zivilsenaten ist gekennzeichnet durch einen Rückgang der Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden sowie einen gleichzeitigen Anstieg der Rechtsbeschwerden. Allerdings ist die Zahl der vom Berufungsgericht zugelassenen, besonders arbeitsintensiven Revisionen nach wie vor steigend. Ob und inwieweit die ZPO-Reform zu einer Entlastung des Bundesgerichtshofs führen wird, oder ob sich die Belastung auf dem gegenwärtigen hohen Niveau einpendeln oder gar noch steigen wird, ist derzeit nicht absehbar.
Nicht nur im neuen Prozeßrecht sind noch viele Grundsatzfragen zu klären, auch das materielle Recht mit seinen tiefgreifenden Änderungen, insbesondere im allgemeinen und besonderen Schuldrecht (Verjährungs-, Kaufvertrags-, Werkvertrags- und Schadensersatzrecht), birgt eine Vielzahl grundsätzlich zu entscheidender Streitfragen. Höchstrichterlich noch ungeklärt ist auch eine Vielzahl von Fragen im Kosten-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht, die den Bundesgerichtshof durch die neu eingeführte Rechtsbeschwerde erreichen.
In Strafsachen ist die Situation im wesentlichen unverändert, wenn auch die Neueingänge der Revisionen zum ersten Mal seit fünf Jahren, allerdings nur äußerst geringfügig, wieder angestiegen sind.
1. Zivilsachen
In Zivilsachen ist ein Jahreseingang von insgesamt 3.888 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden zu verzeichnen. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang um 15,4 % dar, so daß sich die Neueingänge, was die absoluten Zahlen betrifft, wieder auf dem Niveau von 1995 und 1996 befinden. Im Vergleich der letzten 20 Jahre ist die Zahl der Neueingänge von Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden um 51,6 % gestiegen, während sich die Anzahl der Richter (einschließlich der Strafrichter) nur um 10,4 % erhöht hat (vgl. hierzu im einzelnen die Übersicht in der Anlage 1).
Die aktuelle Entwicklung der Geschäftseingänge in den letzten 12 Jahren zeigt folgendes Bild:
| Jahr | Anzahl |
|---|---|
| 1992 | 2.889 Revisionen |
| 1993 | 3.166 Revisionen |
| 1994 | 3.490 Revisionen |
| 1995 | 3.883 Revisionen |
| 1996 | 3.888 Revisionen |
| 1997 | 4.198 Revisionen |
| 1998 | 4.255 Revisionen |
| 1999 | 4.408 Revisionen |
| 2000 | 4.440 Revisionen |
| 2001 | 4.265 Revisionen |
| 2002 | 4.595 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden |
| 2003 | 3.888 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden |
Weiter zugenommen hat die Zahl der vom Berufungsgericht zugelassenen Revisionen (2002: 755 [zuzüglich 28 nach altem Recht zugelassener Revisionen: 783]; 2003: 842).
Genauso rückläufig wie die Gesamtzahl waren die Revisionen aus den fünf neuen Bundesländern. Mit nunmehr 581 Jahreseingängen (1996: 494; 1997: 646; 1998: 706; 1999: 749; 2000: 733; 2001: 692; 2002: 676) zeigt dieser Sektor eine Abnahme gegenüber dem Vorjahr um 14,0%. Gegenüber 1996 liegt allerdings immer noch ein Anstieg um 17,6% vor (vgl. hierzu im einzelnen die Übersicht in der Anlage 2).
Über die Revisionen hinaus sind bei den Zivilsenaten - gegenüber 1.952 Rechtssachen im Jahr 2002 - im Jahr 2003 2.002 weitere Rechtssachen eingegangen, davon allein 1.493 Rechtsbeschwerden und ähnliche Verfahren, die im Vergleich zum Vorjahr um 21,6 % angestiegen sind. Zu den weiteren Rechtssachen zählen Berufungen in Patentsachen, Prozeßkostenhilfe- und Notanwaltsanträge außerhalb anhängiger Rechtsmittelverfahren, Verwaltungsstreitverfahren bei den Spezialsenaten (Senat für Notarsachen, Senat für Anwaltssachen und Senat für Patentanwaltssachen) sowie Gerichtsstandsbestimmungen. Trotz des im Jahre 2003 zur Entlastung des IX. Zivilsenats gebildeten Hilfszivilsenats IXa. war der für das Zwangsvollstreckungsrecht und das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat von der Zunahme der Rechtsbeschwerden besonders betroffen. Bei ihm ging die höchste Zahl von Rechtsbeschwerden ein (301 = 20,2 %).
Der Gesamtanfall des Jahres 2003 beläuft sich damit auf 5.890 Rechtssachen (2002: 6.547; - 10,0%). Die Zahl der Gesamterledigungen betrug 6.093 (2002: 6.135; - 0,7 %).
2. Strafsachen
In Strafsachen ist die Zahl der Neueingänge mit insgesamt 2.727 Rechtssachen (Revisionen und Vorlegungssachen) gegenüber dem Vorjahr (2.684) und den letzten vier Jahren erstmals wieder geringfügig angestiegen. Sie liegt jedoch weiterhin unter dem hohem Niveau der neunziger Jahre (vgl. hierzu im einzelnen die Übersicht in der Anlage 3).
Die Gesamteingänge bei den Strafsenaten beliefen sich 2003 auf 3.112 Verfahren (2002: 3.020; + 3,0 %). Im selben Zeitraum wurden insgesamt 3.083 Verfahren erledigt (2002: 2.939; + 4,9 %).
Bei den Ermittlungsrichtern ist ein Anstieg der Neueingänge festzustellen (2002: 960; 2003: 1.076).
Zur wirksameren Bekämpfung des internationalen Terrorismus waren im Jahr 2002 zwei zusätzliche Richterplanstellen für Ermittlungsrichter bewilligt und die Zahl der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs somit auf sechs erhöht worden. An dem dadurch bedingten Anstieg der Anzahl der Richterplanstellen um zwei auf 127 hat sich im Jahr 2003 nichts geändert. Von diesen 127 Richterplanstellen waren im Jahr 2003 allerdings nur 126 besetzt.
Im Jahr 2003 gab es folgende personelle Veränderungen:
Ausgeschieden sind
- Herr RiBGH Ernst Schneider (V. Zivilsenat; verstorben),
- Herr RiBGH Dr. Dieter Hesselberger (II. Zivilsenat; verstorben),
- Herr RiBGH Prof. Dr. Hartwig Henze (II. Zivilsenat),
- Herr RiBGH Hans-Peter Kirchhof (IX. Zivilsenat),
- Herr RiBGH Prof. Joachim Starck (I. Zivilsenat),
- Herr RiBGH Wolfgang Gerber (XII. Zivilsenat),
- Herr VRiBGH Dr. Rinne (III. Zivilsenat).
Neue Mitglieder des Gerichts sind
- Frau RiBGH Dr. Christina Stresemann aus Berlin (V. Zivilsenat),
- Frau RiBGH Gabriele Caliebe aus Nordrhein-Westfalen (bis 31. März 2004 abgeordnet an das Bundesministerium der Justiz; ab 1. April 2004 II. Zivilsenat),
- Herr RiBGH Dr. Jürgen-Peter Graf von der Bundesanwaltschaft (II. Zivilsenat, ab 1. April 2004 1. Strafsenat),
- Herr RiBGH Dr. Markus Gehrlein aus dem Saarland (II. Zivilsenat),
- Herr RiBGH Dr. Lutz Strohn aus Nordrhein-Westfalen (II. Zivilsenat),
- Herr RiBGH Gerhard Vill aus Bayern (IX. Zivilsenat),
- Herr RiBGH Jürgen Cierniak aus Rheinland-Pfalz (IX. Zivilsenat),
- Herr RiBGH Hans-Joachim Dose aus Niedersachsen (XII. Zivilsenat),
- Herr RiBGH Dr. Ulrich Herrmann aus Brandenburg (III. Zivilsenat).
Zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof wurde Herr Wolfgang Schlick (III. Zivilsenat) berufen.
Der personelle Wandel beim Bundesgerichtshof wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Im Jahr 2004 werden ein Vorsitzender Richter und vier weitere Bundesrichter in den Ruhestand treten.
III. Dokumentationsstelle und Bibliothek
Die Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs, die für die Dokumentation der Entscheidungen sämtlicher Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Rechtsdatenbank Juris zuständig ist, nahm im Jahr 2003 über 12.000 Entscheidungen (2002: über 11.500), darunter fast 2.000 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, neu in die Datenbank auf. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Datenbankpflege bereits vorhandene Entscheidungen mit über 40.000 neuen Fundstellen und fast 4.000 Anmerkungen versehen. In weiteren 16.000 Fällen wurden die Daten der fast 300.000 Entscheidungen aus dem Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit überarbeitet.
Durch eine Neustrukturierung der Zusammenarbeit mit den Instanzgerichten erhält die Dokumentationsstelle von diesen vermehrt Entscheidungen direkt zugesandt, im letzten halben Jahr verstärkt per E-Mail. Diese Übersendung per E-Mail gestattet es, die Volltexte der Entscheidungen mit sehr viel geringerem Personaleinsatz für die Datenbank aufzubereiten.
Seit November 2002 sind die seit dem 1. Januar 2000 getroffenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs über die Homepage des Bundesgerichtshofs im Internet abrufbar (www.bundesgerichtshof.de). Derzeit sind über 9.910 Entscheidungen eingestellt. Die Aktualisierung des Datenbestands erfolgt täglich. Die Entscheidungen können über das Entscheidungsdatum, das Aktenzeichen und/oder mittels Volltextsuche über Suchbegriffe aus dem Text der Entscheidung recherchiert werden. Dieser Service wird von den Bürgern in großem Umfang genutzt. Die am häufigsten abgerufene Entscheidung betraf die Unterhaltspflicht für Kinder gegenüber ihren Eltern und wurde über 15.000mal abgerufen. Die Nutzung der Internetangebote des Bundesgerichtshofs insgesamt nahm im Laufe des Jahres 2003 stark zu. Waren es anfänglich noch ca. 45.000 Besuche pro Monat, so konnten zum Jahresende über 67.000 monatliche Besuche verzeichnet werden. Dies ergibt einen monatlichen Durchschnitt von über 60.000 Besuchen.
Darüber hinaus hatte der Entscheidungsversand im Jahr 2003 knapp 11.000 Anfragen nach Übersendung von Entscheidungen zu bearbeiten (2002: mehr als 12.000 Anfragen). Der Anfragenrückgang im Vergleich zu den Vorjahren läßt sich durch die Möglichkeit des Entscheidungsabrufs im Internet erklären. Fast 15.000 Entscheidungen wurden per Post oder Telefax versandt. Im Diskettenversand wurden vergangenes Jahr über 3.800 Disketten mit über 66.000 Entscheidungen (2002: 4.000 Disketten mit 60.000 Entscheidungen) verschickt. Die Tendenz, die Entscheidungen per E-Mail erhalten zu wollen, ist gegen Jahresende stark angestiegen. Im Jahr 2003 wurden erstmals sogar Anfragen nach Listen mit weit über 10.000 Entscheidungen von Verlagen und Rechtsdatenbanken an die Dokumentationsstelle gerichtet, die derzeit durch flexiblen Einsatz der Mitarbeiter im Bereich des Entscheidungsversands neben den üblichen Einzelanforderungen erledigt werden.
Der Bestand der größten Gerichtsbibliothek der Bundesrepublik Deutschland, die die relevante juristische Literatur von 1800 bis 1970 fast vollständig erfaßt und in den letzten 30 Jahren bei der Beschaffung von Medieneinheiten den Schwerpunkt auf zivil- und strafrechtliche Literatur gelegt hat, betrug im Jahr 2003 420.132 Medieneinheiten (2002: ca. 420.500), davon 401.400 Druckwerke (2002: 402.724). Im Rahmen des Umzugs in das neue Bibliotheksgebäude, bei dem in nur sieben Arbeitstagen etwa 10.000 m Buchstellfläche aus verschiedenen Standorten in die neuen Magazine zusammengezogen wurden, konnte sich die Bibliothek von entbehrlichen Altbeständen trennen. Daher ist die Bestandsgröße im Jahr 2003 nicht gewachsen. Der Gesamtbetrag der durch die Bibliothek verausgabten Mittel sank auf 683.601 € (2002: knapp 718.700 €), weil nicht mehr wie in früheren Jahren in erheblichem Umfang Restaurierungsarbeiten an wertvollen Altbeständen zu tätigen waren
Derzeit bietet das neue Bibliotheksgebäude für etwa 21.500 m Buchstellfläche Platz. Synergieeffekte werden dadurch erreicht, daß die Aufstellung der neueren Literatur von der bislang allein angewendeten Systematik der früheren Reichsgerichtsbibliothek umgestellt wurde auf die im süddeutschen Raum sehr verbreitete und datenverarbeitungsfreundlichere Aufstellung gemäß der "Regensburger Verbundklassifikation". Der Benutzer kann jetzt leichter thematisch zusammenhängende Werke in chronologischer Abfolge finden. Kommentare, Lehrbücher und Zeitschriften behalten ihren Platz auch bei Änderungen des Titels oder der Autoren.
B. Einzelangaben zur Geschäftsentwicklung
Das Jahr 2003 war in Zivilsachen, wie schon das Vorjahr, geprägt von den Auswirkungen des ZPO-Reformgesetzes. Die Neugestaltung des Zugangs zur Revisionsinstanz und die tiefgreifenden strukturellen Veränderungen im Beschwerderecht haben zu einem Rückgang der Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden und zugleich zu einem weiteren Anstieg der Rechtsbeschwerden geführt. Das Jahr 2003 wurde im Revisionsbereich fast ausschließlich von dem neuen Recht, also Zulassungsrevisionen und Nichtzulassungsbeschwerden nach dem ZPO-Reformgesetz, beherrscht.
Von den insgesamt 3.888 bei den Zivilsenaten eingegangenen Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden unterlagen nur noch 31 (einschließlich Richterdienstsachen und Revisionen in BEG-Sachen) dem alten, mit Ablauf des Jahres 2001 außer Kraft getretenen Revisionsrecht (§ 26 Nr. 7 EGZPO). Mit 3.857 Verfahren machen die von den Berufungsgerichten nach neuem Recht zugelassenen Revisionen und die Nichtzulassungsbeschwerden 99,2% der Neueingänge aus.
Die Zahl der eingegangenen Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden ist auf 3.888 gegenüber 4.595 (2002) gesunken. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang um 15,4 % (2002: Anstieg um 7,7 %). Die Eingänge liegen damit auf dem Niveau von 1995 und 1996 (vgl. dazu Schaubild Anlage 4).
Ein Zuwachs ist nach wie vor bei den von den Berufungsgerichten nach neuem Recht zugelassenen Revisionen zu verzeichnen, deren Zahl sich auf 842 beläuft. Das entspricht gegenüber dem Vorjahr (2002: 755 [zuzüglich 28 nach altem Recht zugelassener Revisionen: 783]) einem Anstieg um 11,5%. Von diesen 842 Revisionszulassungen stammen 563 von den Oberlandesgerichten und 279 von den Landgerichten. Die Gesamtzahl der im Jahr 2003 eingegangenen Nichtzulassungsbeschwerden beträgt 3.015.
Insgesamt 581 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden kamen aus den fünf neuen Bundesländern (2002: 676). Bezogen auf die Gesamtzahl der Neueingänge macht das einen Anteil von 14,9% aus (2002: 14,7%; 2001: 16,2%; 2000: 16,5%; 1999: 17,0%; 1998: 16,6%; 1997: 15,3%; 1996: 12,7%).
Im Jahr 2003 wurden insgesamt 4.324 (2002: 4.452 Revisionen) Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden erledigt. Das sind zwar 2,9 % weniger als im Vorjahr (2002: Anstieg um 6,9 %). Der Rückgang der Neueingänge im Jahr 2003 erlaubt aber erstmals seit 1992 wieder einen Bestandsabbau (vgl. Schaubild Anlage 4). 811 Verfahren (18,8 %) wurden durch Urteil abgeschlossen (2002: 15,4 %). Das sind 18,2 % mehr streitige Endentscheidungen als im Jahr 2002 (686 Urteile). In 50 Fällen wurde das Verfahren durch Prozeßvergleich erledigt oder das Rechtsmittel nach erfolglosem Antrag auf Prozeßkostenhilfe wieder zurückgenommen (2002: 99). Erheblich gesunken ist im Vergleich zu den vergangenen Jahren natürlich die Zahl der Ablehnungsbeschlüsse nach § 554b ZPO a. F. Mit 691 (2002: 1.931) liegt sie bei 16,0 % (2002: 43,4 %). Dasselbe gilt für die Zahl der nach altem Recht angenommenen Revisionen, die mit 123 deutlich unter der des Vorjahres (2002: 443) liegt. 1.244 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden (= 28,7 %) endeten durch Rücknahme oder Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig. Das ist gegenüber dem Vorjahr (2002: 1.365 von 4.452 = 30,7 %) ein Rückgang um 8,9 %.
Die Zahl der erledigten Nichtzulassungsbeschwerden beläuft sich auf 2.661. In 138 Fällen (5,2 %) führte die Beschwerde zur Zulassung der Revision durch den Bundesgerichtshof.
[Fußnote vom 29.11.2004: Diese Quote hat sich im Laufe des Jahres 2004 deutlich nach oben entwickelt. Näheres hierzu wird der in Kürze erwartete Tätigkeitsbericht für das Jahr 2004 ausweisen.]
2.523 Nichtzulassungsbeschwerden blieben dagegen ohne Erfolg. Davon endeten 1.127 Nichtzulassungsbeschwerden durch Rücknahme oder Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig oder in sonstiger Weise. Die geringe Erfolgsquote der im Jahr 2003 beschiedenen Nichtzulassungsbeschwerden muß vor dem Hintergrund gesehen werden, daß die Voraussetzungen der Revisionszulassung im einzelnen und die inhaltlichen Anforderungen an eine erfolgversprechende Nichtzulassungsbeschwerde durch Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs erst Konturen gewinnen mußten.
Ein leichter Anstieg der Eingangszahlen ist im Bereich der Beschwerdeverfahren zu verzeichnen. Die Zahl der Beschwerden insgesamt ist gegenüber dem Vorjahr (2002: 1.642) auf 1.694, d. h. nur um 3,2 % angestiegen (vgl. dazu Schaubild Anlage 5). Allerdings ist die Zahl der im Jahr 2003 eingegangenen Rechtsbeschwerden und ähnlicher Verfahren im Vergleich zum Vorjahr um 21,6% auf 1.493 (2002: 1.228) angestiegen. Obwohl im Geschäftsjahr 2003 zur Entlastung des IX. Zivilsenats für Rechtsbeschwerden und sonstige Rechtsbehelfe im Zwangsvollstreckungsrecht der IXa. Zivilsenat als Hilfszivilsenat gebildet wurde, entfallen immer noch 20,2 % der Rechtsbeschwerden (301, davon 223 im Insolvenzrecht) auf den Zuständigkeitsbereich des IX. Zivilsenats. Beim XII. Zivilsenat gingen 263 (= 17,6 %) und beim IXa. Zivilsenat 262 Rechtsbeschwerden (= 17,5 %) ein. 159 der im Jahr 2003 eingegangenen Rechtsbeschwerden betreffen Kostenfragen, eine Rechtsmaterie, für die durch das ZPO-Reformgesetz erstmals eine Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs begründet worden ist. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies einen Anstieg von 13,6 % dar (2002: 140).
Von den 1.142 zugelassenen und kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerden , die im Jahr 2003 erledigt wurden, erging in 365 Fällen eine Sachentscheidung (einschließlich 194 Beschlüssen, in denen die kraft Gesetzes statthafte Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 ZPO als unzulässig verworfen wurde). 213 Rechtsbeschwerden wurden aus sonstigen Gründen als unzulässig verworfen. 564 dieser Rechtsbeschwerden endeten durch Rücknahme oder sonstige Erledigung.
Die Gesamtzahl der im Jahr 2003 erledigten Rechtsbeschwerden und ähnlicher Verfahren beläuft sich auf 1.271. Hinzu kommen 88 erledigte sonstige Beschwerden sowie 114 erledigte Beschwerden in Verwaltungsstreitverfahren. Mit insgesamt 1.473 erledigten Beschwerdeverfahren ist bei den Erledigungen gegenüber dem Vorjahr (2002: 1.389) ein Anstieg um 6,0% zu verzeichnen.
Ende 2003 waren noch 4.184 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden anhängig (2002: 4.619). Das entspricht einem Rückgang um 9,4%.
Darüber hinaus waren am Jahresende 760 Rechtsbeschwerden und ähnliche Verfahren anhängig (2002: 536), so daß hier ein Anstieg um 41,8% festzustellen ist.
Die Erledigungsdauer der Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden hat sich leicht erhöht. Im Jahr 2003 waren 12,0 % aller Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Monaten nach Eingang der Akten beim Bundesgerichtshof abgeschlossen (2002: 10,1% innerhalb von drei Monaten). Weitere 44,6% wurden innerhalb von 12 Monaten erledigt (2002: 56,6%). In 43,4 % der Fälle lag die Erledigungsdauer bei über 12 Monaten (2002: 33,3%).
Die zugelassenen und kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerden wurden äußerst zügig erledigt. Die Dauer des Verfahrens vom Eingang bis zur Erledigung betrug in 74,3% der Fälle nur bis zu sechs Monate, weitere 18,1% dieser Rechtsbeschwerden waren innerhalb von 12 Monaten erledigt und nur in 7,6 % der Fälle lag die Erledigungsdauer über 12 Monate.
Im Berichtszeitraum gab es zwei (2002: zwei) Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH), je eine aus dem IV. und dem IX. Zivilsenat. Ferner fielen 35 Anfragen des Bundesverfassungsgerichts an.
Nachdem in den letzten fünf Jahren bei den neu eingegangenen Revisionen in Strafsachen (einschließlich Vorlegungssachen) ein Rückgang zu verzeichnen war (1998: 3.443; 1999: 3.192; 2000: 2.919, 2001: 2.843; 2002: 2.684), sind die Eingänge 2003 erstmals wieder leicht angestiegen (+ 1,6 %). Auch die Gesamtzahl der Neueingänge bei den Strafsenaten hat gegenüber 2002 (3.020) zugenommen (2003: 3.112; + 3,0 %)(vgl. Schaubild Anlage 6).
Aus den neuen Bundesländern gingen bei den Strafsenaten 390 Revisionen ein. Bezogen auf die Gesamtzahl der Revisionen nimmt der Anteil der Revisionen aus den neuen Bundesländern nach mehreren Jahren etwa konstanter Eingangszahlen und nach einer leicht steigenden Tendenz in den Jahren 2001 und 2002 nunmehr wieder geringfügig ab (1995: 13,3 %; 1996: 12,7 %; 1997: 12,4 %; 1998: 13,7 %; 1999: 13,8 %; 2000: 13,5 %; 2001: 14,2 %; 2002: 15,1 %; 2003: 14,5 %).
2003 wurden insgesamt 2.694 Revisions- und Vorlegungssachen erledigt. Gegenüber dem Vorjahr (2.614) bedeutet das eine Zunahme um 3,0%. Über die Revisionen wurde in 159 Fällen durch Urteil entschieden, was im Vergleich zu 2002 (165) eine Abnahme um 3,6 % bedeutet. In 78 Fällen erkannten die Strafsenate auf Aufhebung des Urteils nach § 349 Abs. 4 StPO, in 273 Fällen auf Aufhebung des Urteils nach § 349 Abs. 2 und Abs. 4 StPO. Damit wurde in insgesamt 351 Fällen das landgerichtliche Urteil aufgehoben (2002: 387; - 9,3 %). 2.070 Revisionen wurden gemäß § 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet verworfen (2002: 1.930; + 7,3 %). In 75 Fällen wurde die Revision zurückgenommen (2002: 73). Sonstige Erledigungsarten spielen daneben keine nennenswerte Rolle.
Bezogen auf die Gesamtzahl der erledigten Revisionen entfallen auf die Urteile 5,9 % (2002: 6,3 %), auf die Aufhebung nach § 349 Abs. 4 StPO (einschließlich der Beschlüsse nach 349 Abs. 2 und 4 StPO) 15,9 % (2002: 14,8 %) und auf die Verwerfung nach § 349 Abs. 2 StPO 76,8 % (2002: 73,8 %).
Ende 2003 waren bei den Strafsenaten noch 467 Revisionen einschließlich Vorlegungssachen anhängig (2002: 434). Der Bestand an offenen Verfahren ist damit um 7,1% gestiegen.
Die Dauer der Revisionsverfahren ist im Jahr 2003 im wesentlichen konstant geblieben. Von den durch Urteil entschiedenen Revisionen waren im vergangenen Jahr 67,1% innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten (2002: 74,5%), sowie weitere 26,6% innerhalb von 6 Monaten (2001: 20,6%) nach Eingang der Akten beim Bundesgerichtshof abgeschlossen. Bei den Beschlußsachen (§ 349 Abs. 1, 2 und 4 StPO) waren 97,9% der Verfahren schon nach 3 Monaten abgeschlossen (2001: 97,7%).
Der Arbeitsanfall bei den Ermittlungsrichtern stieg im vergangenen Jahr an. Mit 1.076 Neueingängen im Jahr 2003 ist die Belastung gegenüber dem Jahr 2002 (960) um 12,1 % gestiegen. Er bewegt sich jetzt wieder auf dem Niveau von 2001 (1.099 Neueingänge). Im Jahr 2003 waren insgesamt 46 Entscheidungen über Anträge auf Erlaß eines Haftbefehls zu treffen (2002: 28), Haftprüfungen fanden in 13 Fällen (2002: 9) statt. Beschuldigtenvernehmungen waren 26 zu verzeichnen (2002: 22), Zeugenvernehmungen 3 (2002: 3) und sonstige richterliche Maßnahmen 988 (2002: 898).
