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Die Bibliothek des Bundesgerichtshofs

Die Bibliothek ist eine Abteilung des Gerichts und vorrangig für den Bundesgerichtshof, die Bundesanwaltschaft und die beim BGH zugelassenen Rechtsanwälte tätig, in Karlsruhe ca. 480 Personen.
Mitbetreut werden auch die Dienststellen des BGH und der Bundesanwaltschaft in Leipzig durch eine dortige Teilbibliothek.

Für diese Benutzer sind die Bibliotheken durchgehend zugänglich.

Daneben werden auch externe Benutzer zugelassen, denen die Bestände allerdings grundsätzlich nur in den Räumen und in der allgemeinen Dienstzeit zugänglich gemacht werden können (Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag nur bis 14.00 Uhr; siehe Benutzungsordnung).
Da für externe Benutzer maximal 15 Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, kann es zu Einlassbeschränkungen kommen.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung geben dürfen und auch keine umfangreicheren bibliographischen Recherchen für Dritte ausführen können.


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