Der Bundesgerichtshof

Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) sowie zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und des Mineralölsteuergesetzes

Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG sowie zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und des Mineralölsteuergesetzes / Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien

vom 29.03.2000, BGBl I S. 305 (PDF, 22KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Das Gesetz verfolgt aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes das Ziel der Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien an der Elektrizitätserzeugung bis zum Jahr 2010. Erneuerbare Energien sollen mittelfristig zu einem wesentlichen Standbein der Energieversorgung ausgebaut werden. Notwendig dafür ist eine dynamische Entwicklung der verschiedenen Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Mittel- und langfristig sollen dadurch die Wettbewerbsfähigkeit mit konventionellen Energieträgern ermöglicht und die Position der deutschen Industrie und Technologie auf dem Weltmarkt gestärkt werden.

Europäische Impulse:

Richtlinie 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.12.1996 betr. gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl EU 1997 Nr. L 027 vom 30.01.1997, S. 20 (PDF, 1MB, nicht barrierefrei))*; Weißbuch der Kommission "Energie für die Zukunft: Erneuerbare Energien"

Werdegang auf europäischer Ebene:

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 40KB, nicht barrierefrei)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.


Änderungen aufgrund der Ausschussempfehlung:

Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien- Gesetz-EEG) sowie zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes); Präzisierung der Zielvorgabe des Gesetzes, Mindestvergütungsregelungen, Referenzanlagenbestimmungen in einem Anhang, Ausschlüsse vom Anwendungsbereich für größere Anlagen; Änderung § 2 Energiewirtschaftsgesetz.


* © Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu/, 1998-2015
** Nutzungsbedingungen des Deutschen Bundestages