Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Aktionärsrechterichtlinie / Gesetz zur Umsetzung der (ARUG)

vom 30.07.2009, BGBl I S. 2479 (PDF, 144KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Richtlinie 2007/36/EG über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften (ABl EU Nr. L 184, 14.07.2007, S. 17 (PDF, 74KB, nicht barrierefrei); sog. Aktionärsrechterichtlinie)* ist in deutsches Recht umzusetzen. Sie zielt auf die Verbesserung der Aktionärsinformation bei börsennotierten Gesellschaften sowie die Erleichterung der grenzüberschreitenden Ausübung von Aktionärsrechten. Die Richtlinienumsetzung soll zugleich zum Anlass genommen werden, das Aktienrecht insbesondere auf den von der Richtlinie angesprochenen Gebieten zur Entlastung der Gesellschaften und zugleich im Interesse der Aktionäre zu modernisieren, deregulieren und flexibilisieren. Darüber hinaus sollen für den Bereich der Kapitalaufbringung durch Sacheinlagen sowie für den Erwerb eigener Aktien Deregulierungsoptionen aus der Änderung der Richtlinie 77/91/EWG des Rates in Bezug auf die Gründung von Aktiengesellschaften und die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals durch die Richtlinie 2006/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 (ABl. EG Nr. L 264, 25.09.2006, S. 32 (PDF, 56KB, nicht barrierefrei)* genutzt werden.

Ein weiteres Ziel des Entwurfs ist die Eindämmung missbräuchlicher Aktionärsklagen. Zu diesem Zweck wurde bereits im Rahmen des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und zur Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) unter anderem ein Freigabeverfahren bei der Anfechtungsklage eingeführt, das dem konzern- und umwandlungsrechtlichen Freigabeverfahren entspricht. Diese Regelungen haben bereits Wirkung gezeigt, dennoch hat sich das Klägerfeld ausgeweitet. Die Regelungen sollten daher präzisiert und ergänzt werden.

Europäische Impulse:

Werdegang auf europäischer Ebene:

Bezug:

Nationale Umsetzung:

Referentenentwurf (PDF, 329KB, nicht barrierefrei) (Stand: 06.05.2008)

Regierungsentwurf (PDF, 217KB, nicht barrierefrei) (Stand: 05.11.2008)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 209KB, nicht barrierefrei)


Beschlussempfehlung des Ausschusses:

Übernahme der Regelungen zur verdeckten Sacheinlage und der Einlageforderung aus dem GmbH-Gesetz sowie von Praxisanregungen betr. Formvorschriften der Hauptversammlung; Einführung einer erstinstanzlichen Zuständigkeit von Oberlandesgerichten in Beschlussmängelstreitigkeiten, Unanfechtbarkeit, Berichterstattung der Bundesregierung betr. Verfahrensverkürzung; europarechtliche Anpassung der Stimmrechtsvollmacht bei der Volkswagen AG; redaktionelle Änderungen und Korrekturen;
Zusätzliche sowie erneute Änderung versch. §§ Aktiengesetz sowie versch. weiterer Gesetze und zusätzliche Änderung Art. 66 Abs. 5 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch, versch. §§ GmbHG, § 3 VW-Gesetz sowie § 43 Handelsregisterverordnung

Stellungnahmen


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