Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze

Bundesnotarordnung und anderer Gesetze / Gesetz zur Änderung der

vom 15.07.2009, BGBl I S. 1798 (PDF, 47KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Baden-Württemberg möchte die Strukturen des Notariats im Land reformieren. Mit dem flächendeckenden Wechsel vom Amtsnotariat hin zum Notariat zur hauptberuflichen Amtsausübung, das Ziel der Reformen sein soll, lässt sich in allen Teilen des Landes dauerhaft ein funktionsfähiges und leistungsstarkes Notariat gewährleisten. Mit dem Übergang zur Regelform des Notariats erhalten die Notare im Landesdienst und Notarvertreter eine klare Perspektive für die Zukunft. Schließlich trägt der Systemwechsel den Anforderungen Rechnung, die das Europarecht an die Erbringung notarieller Leistungen stellt.

Bezug:

Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 204KB, nicht barrierefrei)


Beschlussempfehlung des Ausschusses:

Änderungen zur Präzisierung des Gewollten insbes. durch künftigen flächendeckenden Ausschluss von Anwaltsnotaren, Regelungen zur Grundbucheinsicht, redaktionelle Anpassungen an die erfolgte Reform der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, Vertagung kostenrechtlicher, besoldungsrechtlicher und umsatzsteuerrechtlicher Folgeänderungen;
Erneute Änderung §§ 114 und zusätzliche Änderung § 116 Bundesnotarordnung, erneute Änderung §§ 33 und 35 Rechtspflegergesetz sowie Verzicht auf Änderung Gerichtsverfassungsgesetz, Kostenordnung, Umsatzsteuergesetz 2008 und Bundesbesoldungsordnung



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