Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften [EEG 2009]

Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften / Gesetz zur Neuregelung des Rechts der - (EEG 2009)

vom 25.10.2008, BGBl I S. 2074 (PDF, 189KB, nicht barrierefrei)
Berichtigung vom 09.02.2009, BGBl I S. 371 (PDF, 42KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Realisierung einer nachhaltigen Energieversorgung ist ein besonders bedeutsames Politikziel der Bundesregierung. Es gilt dabei, die Energieversorgung künftiger Generationen unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes, ökologischer Ziele, gleichzeitigem wirtschaftlichem Wachstum und Sozialverträglichkeit sowie unter Berücksichtigung der Elemente Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit sicherzustellen. Ein Kernelement dieser Strategie ist, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Energieversorgung im Interesse des Umwelt- und des Klimaschutzes sowie der Sicherung endlicher Ressourcen deutlich zu steigern. Strom aus Erneuerbaren Energien soll wettbewerbsfähig werden und sich am Markt durchsetzen.

Ziel des mit dem Gesetzentwurf neu gefassten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist es, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf 25 bis 30 Prozent zu erhöhen und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen.

Bezug:

Europäische Impulse:

Werdegang auf europäischer Ebene:

Nationale Umsetzung:


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 220KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages am 05.05.2008

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