Der Bundesgerichtshof

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister
(EHUG)

Elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister
(EHUG) / Gesetz über

vom 10.11.2006, BGBl I S. 2553 (PDF, 266KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Richtlinie 2003/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 68/151/EWG in Bezug auf die Offenlegungspflichten von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (ABl. EU Nr. L 221, S. 13 (PDF, 113KB, nicht barrierefrei))* verlangt, dass die offenlegungspflichtigen Daten über ein Unternehmen spätestens ab dem 1. Januar 2007 über „eine Akte“ zentral elektronisch abrufbar sind. Auch die Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (ABl. EU Nr. L 390, S. 38 (PDF, 240KB, nicht barrierefrei))* gibt vor, dass ein „amtlich bestelltes System für die zentrale Speicherung vorgeschriebener Informationen“ zur Verfügung gestellt werden muss. Um diesen Vorgaben Rechnung zu tragen, muss die derzeit in Deutschland bestehende Zersplitterung der Datenbanken mit Unternehmensinformationen überwunden werden und eine Umstellung auf eine elektronische Registerführung erfolgen.

Europäische Impulse:

Werdegang auf europäischer Ebene:

Nationale Umsetzung:

Referentenentwurf mit Begründung (PDF, 881KB, nicht barrierefrei)

Regierungsentwurf (PDF, 813KB, nicht barrierefrei)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 221KB, nicht barrierefrei)


Stellungnahmen:

Unternehmensregisterverordnung (PDF, 52KB, nicht barrierefrei)


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