Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren

Erfolgshonoraren / Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von

vom 12.06.2008, BGBl I S. 1000 (PDF, 62KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen geltende Verbot der Vereinbarung anwaltlicher Erfolgshonorare (§ 49b Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO) grundsätzlich verfassungsgemäß, mit der Berufsfreiheit (Artikel 12 des Grundgesetzes - GG) jedoch insofern nicht vereinbar ist, als es keine Ausnahme für den Fall zulässt, dass besondere Umstände in der Person des Mandanten oder der Mandantin vorliegen, die diesen bzw. diese ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars davon abhalten, seine bzw. ihre Rechte zu verfolgen (Beschluss 1 BvR 2576/04 vom 12. Dezember 2006, NJW 2007, 979).

Referentenentwurf (PDF, 88KB, nicht barrierefrei) vom 18.10.2007

Regierungsentwurf (PDF, 55KB, nicht barrierefrei) vom 19.12.2007



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