Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts

Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts / Gesetz zur Einführung der

vom 14.08.2006, BGBl I S. 1911 (PDF, 391KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Am 18. August 2006 wird die am 21. August 2003 in Kraft getretene Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE) Geltung erlangen. Zwar ist die Verordnung unmittelbar geltendes Recht, sie regelt aber nicht alle Fragen abschließend, sondern enthält einige Mitgliedstaatenwahlrechte und verweist an zahlreichen Stellen auf das nationale Recht, das zum Teil erst noch geschaffen werden muss. Zum 18. August 2006 müssen daher nationale Ausführungsvorschriften zur Ergänzung der Verordnung vorliegen. Zum gleichen Zeitpunkt ist die Richtlinie 2003/72/EG zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer in das deutsche Recht umzusetzen.

Die Verordnung enthält für die Europäische Genossenschaft verschiedene Regelungen, die teilweise schon seit Jahren auch für die Genossenschaft nach deutschem Genossenschaftsrecht gefordert werden. Würden diese Regelungen nur für die Europäische Genossenschaft gelten, könnte dies einen Wettbewerbsnachteil für die Genossenschaft nach deutschem Genossenschaftsrecht bedeuten. Zudem besteht weiterer Bedarf für Änderungen des Genossenschaftsgesetzes mit dem Ziel, die Gründung von Genossenschaften zu erleichtern und die Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform zu stärken.

Europäische Impulse:

Werdegang auf europäischer Ebene:

Nationale Umsetzung:


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Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 215KB, nicht barrierefrei)



Stellungnahmen:



Neufassung des Genossenschaftsgesetzes (PDF, 226KB, nicht barrierefrei) vom 16.10.2006

Neufassung der Genossenschaftsregisterverordnung (PDF, 76KB, nicht barrierefrei) vom 16.10.2006

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