Der Bundesgerichtshof

Gesetz zu der Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Übereinkommens vom 5. Oktober 1973 über die Erteilung europäischer Patente
(Europäisches Patentübereinkommen)

Europäisches Patentübereinkommen, Vertragsgesetz

vom 24.08.2007, BGBl II S. 1082 (PDF, 658KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Bundesrepublik Deutschland hat am 21. August 2001 die Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Revisionsakte) unterzeichnet. Mit dem vorliegenden Vertragsgesetz soll die Revisionsakte ratifiziert werden.

Die Revisionsakte wurde auf einer Diplomatischen Konferenz vom 20. bis 29. November 2000 in München beraten und verabschiedet. Sie bezweckt im Wesentlichen eine Modernisierung und Straffung des Europäischen Patentübereinkommens vom 5. Oktober 1973 (BGBl II S. 649 (PDF, 19MB, nicht barrierefrei), 826; BGBl II S. 242 (PDF, 329KB, nicht barrierefrei)).

Das Europäische Patentübereinkommen, dem derzeit 31 europäische Staaten angehören, wird allseits als großer Erfolg angesehen. Es ermöglicht Patentanmeldern, in einem einheitlichen Verfahren für alle oder für ausgewählte Vertragsstaaten Patentschutz zu erlangen, und erleichtert so erheblich den europaweiten Schutz von Erfindungen. Die Grundstruktur des Übereinkommens hat sich bewährt. Angesichts der dynamischen Wirtschaftsentwicklung und damit einhergehender Zunahme von Anmeldungen hat sich allerdings in verschiedenen Punkten Bedarf für eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben, die mit der Revisionsakte vorgenommen wird.

Bezug:

Ausführungsgesetz


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 572KB, nicht barrierefrei)


* Nutzungsbedingungen des Deutschen Bundestages