Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung

Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung / Gesetz zur Reform der

vom 13.04.2007, BGBl I S. 513 (PDF, 69KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf

Die Führungsaufsicht gewährleistet eine nachsorgende Betreuung von Täterinnen und Tätern, deren gesellschaftliche Wiedereingliederung nach ihrer Entlassung aus dem Straf- oder Maßregelvollzug aus unterschiedlichen Gründen gefährdet erscheint und die daher im Besserungs- und im Sicherungsinteresse in besonderem Maße kontrollierender Begleitung und Unterstützung bedürfen. Sie hat damit sowohl eine erhebliche kriminalpolitische als auch – im Hinblick auf ihre hohen Anwendungszahlen – eine große praktische Bedeutung. Ziel der Reform der Führungsaufsicht ist es, ihre effizientere praktische Handhabung zu ermöglichen. Zum einen werden deshalb die rechtlichen Regelungen zur Führungsaufsicht vereinfacht und vereinheitlicht; dies wird auch zum Anlass für sprachliche Modernisierungen vor allem durch Anpassung an eine geschlechtergerechte Sprache innerhalb des Strafgesetzbuchs (StGB) genommen. Zum anderen wird ein Kriseninterventionsinstrumentarium geschaffen, mit dessen Hilfe kritische Entwicklungen von Probandinnen und Probanden noch besser als bisher frühzeitig erkannt und ihnen so rechtzeitig begegnet werden kann. Neben einer Verbesserung des strafrechtlichen Rahmens setzt eine Steigerung der Effizienz der Führungsaufsicht allerdings auch eine Überprüfung und ggf. Verbesserung ihrer Umsetzung in der Praxis durch die Landesjustizverwaltungen voraus.

Bezug

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Führungsaufsicht (BVerfGE 55,28,29/30), Empfehlungen der Justizministerkonferenz vom Herbst 2000


Regierungsentwurf (PDF, 302KB, nicht barrierefrei)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 589KB, nicht barrierefrei)



Ergänzung der Sicherungsverwahrung (Auszug aus der geplanten Formulierungshilfe zur Reform der Führungsaufsicht) (PDF, 148KB, nicht barrierefrei) - BMJ, Februar 2007

Öffentliche Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages

Änderungen aufgrund der Ausschussempfehlung:

Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht); Klarstellung in § 66b StGB, dass bei Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung als neu auch solche Tatsachen berücksichtigt werden, die das Tatgericht mangels Rechtsgründen nicht zur Prüfung der Anordnung verwerten konnte, Übertragung einer entsprechenden Lösung für Heranwachsende im Jugendgerichtsgesetz, Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch betr. primäre Sicherungsverwahrung und Führungsaufsicht zur Erfassung von in der DDR begangenen Taten.

Weitere Stellungnahme



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