Der Bundesgerichtshof

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb / Erstes Gesetz zur Änderung des

vom 22.12.2008, BGBl I, S. 2949 (PDF, 70KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken), ABl. EG Nr. L 149 S. 22 (PDF, 152KB, nicht barrierefrei)*, in das deutsche Recht. In der Richtlinie ist vorgesehen, dass sie bis zum 12. Juni 2007 umzusetzen ist.

Werdegang auf europäischer Ebene:


Bezug:

Nationale Umsetzung:


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 648KB, nicht barrierefrei)


Beschlussempfehlung des Ausschusses:

Redaktionelle Änderungen, Streichung einer Regelung zu Telefonwerbung (Behandlung im Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen)

Stellungnahmen:



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