Der Bundesgerichtshof

Gesetz zu der Genfer Fassung vom 2. Juli 1999 (Genfer Akte) des Haager Abkommens vom 6. November 1925 über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle

Geschmacksmustergesetzes / Erstes Gesetz zur Änderung des - Ratifikation des Abkommens

vom 29.07.2009, BGBl II S. 837 (PDF, 471KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Genfer Fassung des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle vom 2. Juli 1999 (im Folgenden: Genfer Akte) wurde auf einer Diplomatischen Konferenz vom 16. Juni 1999 bis 6. Juli 1999 in Genf beraten und verabschiedet. Sie ist ein weiteres eigenständiges Abkommen des sogenannten Haager Verbandes, der die internationale Registrierung von Geschmacksmustern regelt. Dieser setzte sich bisher zusammen aus den Vertragsparteien des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle vom 6. November 1925 (Haager Abkommen; RGBl. 1928 II S.175, 203) sowie den Fassungen vom 2. Juni 1934 (Londoner Akte; RGBl. 1937 II S. 583, 617) und vom 28. November 1960 (Haager Akte; BGBl 1962 II S. 774 (PDF, 3MB, nicht barrierefrei)). Zudem regelt die Stockholmer Ergänzungsvereinbarung vom 14. Juli 1967 (BGBl 1970 II S. 293, 448 (PDF, 15MB, nicht barrierefrei)) die Zuständigkeit der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Deutschland ist Mitglied des Haager Verbandes und hat sowohl die Londoner und Haager Fassung als auch die Stockholmer Ergänzungsvereinbarung ratifiziert.

Allerdings sind bisher dem Haager Abkommen zahlreiche Staaten nicht beigetreten. Ziel der Genfer Akte ist daher, das Haager Abkommen attraktiver zu gestalten und damit den Haager Verband gegenüber den beiden älteren Fassungen des Haager Abkommens geografisch bedeutend auszudehnen.

Die Genfer Akte ist seit dem 23. Dezember 2003 in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland hat am 29. Juni 2000 die Genfer Akte sowie eine neue Ausführungsordnung in Genf unterzeichnet.

Diese Ausführungsordnung wurde 2003 durch die Gemeinsame Ausführungsordnung zu den Fassungen des Haager Abkommens von 1999, 1960 und 1934 ersetzt (BGBl. 2008 II S. 1341, 1342 (PDF, 298KB, nicht barrierefrei)). Sie trat am 1. April 2004 in Kraft. Zum 1. Januar 2008 wurde sie erneut geändert (BGBl. 2008 II S. 1341, 1342 (PDF, 298KB, nicht barrierefrei)).

Bezug:

Umsetzungsgesetz s. Erstes Gesetz zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes


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