Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform

Heimgesetzes nach der Föderalismusreform / Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des

vom 29.07.2009, BGBl I 2009 S. 2319 (PDF, 81KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Das Heimrecht ist durch die am 1. September 2006 in Kraft getretene Föderalismusreform aus der konkurrierenden Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers für die öffentliche Fürsorge nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7 Grundgesetz ausgeklammert worden. Danach liegt die Gesetzgebungskompetenz für die ordnungsrechtlichen Vorschriften des bisherigen Heimgesetzes bei den Ländern. Der Bundesgesetzgeber ist nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 Grundgesetz für die bürgerlich-rechtlichen Vorschriften zuständig.

Die in den §§ 5 bis 9 und § 14 des Heimgesetzes enthaltenen Regelungen stehen weiterhin der Gestaltung durch den Bundesgesetzgeber offen. Sie bedürfen der zielgerichteten Weiterentwicklung.

Regierungsentwurf (PDF, 347KB, nicht barrierefrei)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 585KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 22.04.2009:

* Nutzungsbedingungen des Deutschen Bundestages