Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 593/2008

Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 / Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des

vom 25.06.2009, BGBl I S. 1574 (PDF, 46KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Europäische Gemeinschaft hat am 17. Juni 2008 die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-Verordnung) erlassen (ABl EU Nr. L 177 S. 6 (PDF, 114KB, nicht barrierefrei))*. Sie gilt ab dem 17. Dezember 2009 in Deutschland unmittelbar und verdrängt die bislang geltenden Regelungen der Artikel 27 ff. des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche und die Artikel 7 ff. des Einführungsgesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz.

Im Interesse der Rechtsklarheit und -einfachheit soll der europarechtlich bedingte Anwendungsvorrang der Rom I-Verordnung klar herausgestellt werden. Darüber hinaus muss das deutsche Recht mit der Verordnung in Einklang gebracht und sichergestellt werden, dass die Vorschriften der Verordnung problemlos angewendet werden können.

Werdegang auf europäischer Ebene:

Nationale Umsetzung:

Der Gesetzentwurf setzt eine Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht voraus.


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 208KB, nicht barrierefrei)



Siehe auch:

Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007


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