Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007

Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 / Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des

vom 10.12.2008, BGBl I S. 2401 (PDF, 45KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Europäische Gemeinschaft hat am 11. Juli 2007 die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom II-Verordnung“) erlassen (ABl EU Nr. L 199 S. 40 (PDF, 95KB, nicht barrierefrei))*. Die Verordnung tritt am 11. Januar 2009 in Kraft. Sie ist in Deutschland unmittelbar anzuwenden und verdrängt deshalb innerhalb ihres Anwendungsbereichs die bislang geltenden Regelungen der Artikel 38 bis 42 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Die Rom II-Verordnung markiert den Beginn der Vergemeinschaftung des Internationalen Privatrechts.

Im Interesse der Rechtsklarheit und -einfachheit soll der europarechtlich bedingte Anwendungsvorrang gemeinschaftsrechtlicher Regelungen klarer herausgestellt werden. Zudem bedarf die Verordnung im Bereich der Umweltschädigungen einer Durchführungsbestimmung. Ferner soll der vom nationalen Gesetzgeber bereits bei Artikel 44 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche beabsichtigte Gleichlauf der Rechtsordnungen erhalten und verfestigt werden, die auf deliktische und sachenrechtliche Ansprüche aus Einwirkungen, die von einem Grundstück ausgehen, anzuwenden sind.

Werdegang auf europäischer Ebene:

Nationale Umsetzung:

Regierungsentwurf (PDF, 107KB, nicht barrierefrei)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 207KB, nicht barrierefrei)




Siehe auch:

Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 593/2008


* © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu, 1998–2021
** Nutzungsbedingungen des Deutschen Bundestages