Der Bundesgerichtshof

Gesetz zu dem Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie

Kinderpornographie / Gesetz zu dem Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die

vom 31.10.2008, BGBl II S. 1222 (PDF, 95KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Durch das Gesetz sollen die erforderlichen Voraussetzungen für die Ratifikation des Fakultativprotokolls vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes (BGBl. 1992 II S. 121 (PDF, 3MB, nicht barrierefrei)), das in der Bundesrepublik Deutschland am 5. April 1992 in Kraft getreten ist, betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie geschaffen werden.

Bezug:

Innerstaatliche Umsetzung durch Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie


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Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 580KB, nicht barrierefrei)



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