Gesetz zur Umsetzung des VN-Übereinkommens vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
nuklearterroristischer Handlungen / Gesetz zur Umsetzung des VN-Übereinkommens vom 13. April 2005 zur Bekämpfung (Ausführungsgesetz)
vom 26.10.2007, BGBl I S. 2523 (PDF, 39KB, nicht barrierefrei)
Aus dem Gesetzentwurf:
Das VN-Übereinkommen vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen soll in das nationale Recht umgesetzt werden.
Dafür bedarf es einer Änderung des deutschen Strafrechts. Die Vorgabe des Übereinkommens, bereits den Besitz von radioaktivem Material und das Anfertigen oder Besitzen einer Vorrichtung unter Strafe zu stellen, wenn der Täter dabei beabsichtigt, den Tod, eine schwere Körperverletzung oder bedeutende Sach- oder Umweltschäden zu verursachen, ist nach derzeitiger Rechtslage nicht vollständig abgedeckt.
Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:
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