Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels

Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels / Gesetz zur Bekämpfung von

vom 18.12.2007, BGBl I S. 2966 (PDF, 57KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Im Energiesektor sowie im Lebensmittelhandel sind Entwicklungen zu verzeichnen, durch die aufgrund unterschiedlicher Strategien marktmächtiger Unternehmen Schäden für den Wettbewerb bzw. den Verbraucher drohen.

Auf den den Energienetzen vor- und nachgelagerten Energiemärkten hat sich ein funktionierender Wettbewerb bisher nicht in ausreichendem Ausmaß entwickelt. Das gegenwärtige Niveau der Energiepreise ist durch die Entwicklung der Primärenergiekosten nicht hinreichend begründbar. Im Hinblick auf die Missbrauchsaufsicht bedarf das kartellrechtliche Instrumentarium einer Schärfung, um ein effektives Vorgehen der Kartellbehörden gegen Preismissbräuche in diesem Bereich sicherzustellen.

Die hohe Konzentration im Lebensmittelhandel und der dadurch stimulierte Konkurrenzkampf der großen Handelsunternehmen haben zu einem z. T. ruinösen Preiswettbewerb insbesondere im Lebensmitteleinzelhandel geführt, der durch Verkäufe unter Einstandspreis weiter verschärft wird. Dem Wettbewerbsdruck durch die großen Handelsunternehmen sind kleine und mittlere Einzelhändler vielfach nicht mehr gewachsen. Das bestehende Verbot von Verkäufen unter Einstandspreis reicht zum Schutz der kleineren und mittleren Einzelhändler von Lebensmitteln nicht aus.

Referentenentwurf (PDF, 45KB, nicht barrierefrei) (Stand: 08.11.2006)

Begründung (PDF, 54KB, nicht barrierefrei)

Vorblatt (PDF, 23KB, nicht barrierefrei)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 39KB, nicht barrierefrei)



Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages am 05.11.2007

Weitere Stellungnahmen:


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