Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten

staatsgefährdenden Gewalttaten / Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren

vom 30.07.2009, BGBl I, S. 2437 (PDF, 64KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus bestehen unverändert fort. Die in London und Madrid verübten Anschläge, aber auch die verhinderten Anschläge auf mehrere Passagierflugzeuge in London und die in zwei Regionalzügen in Dortmund und Koblenz entdeckten Kofferbomben haben gezeigt, wie berechtigt die Sorge vor weiteren schweren staatsgefährdenden Gewalttaten in Europa ist. Auch in Deutschland besteht weiterhin eine erhebliche Gefahr von terroristischen Anschlägen, wie die Anfang September 2007 vereitelten Bombenanschläge belegen. In diesem Zusammenhang wächst zugleich die Bedeutung von Plattformen für den Austausch von Inhalten, die geeignet sind, als Anleitung zur Begehung solcher Anschläge zu dienen, wie etwa im Internet, und die zu konkreten Anschlagsvorbereitungen auch bereits verwendet worden sind. Ebenfalls von Bedeutung bei der Vorbereitung von Anschlägen ist die Ausbildung in so genannten „Terrorcamps“ oder Einrichtungen der gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene. So gibt es Erkenntnisse, dass sich mutmaßliche Terroristen vor allem im außereuropäischen Ausland im Umgang mit Waffen, Sprengstoffen etc. ausbilden lassen und danach nach Europa zurückkehren.

Die Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten ist jedoch nach geltendem Recht außerhalb des von § 129a des Strafgesetzbuchs erfassten Bereichs der terroristischen Vereinigung – abgesehen von den Fällen des § 30 des Strafgesetzbuchs, insbesondere der versuchten Anstiftung und der Verbrechensverabredung – lediglich dann strafbar, wenn die geplante Tat wenigstens in das Stadium des Versuchs (§ 22 des Strafgesetzbuchs) gelangt ist, wenn der Täter also nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestands bereits unmittelbar angesetzt hat, d. h. das weitere Geschehen bei ungestörtem Fortgang ohne wesentliche Zwischenakte in die Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestands einmünden soll.

Die mit der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten verbundenen erheblichen Gefahren erfordern ein möglichst frühzeitiges Eingreifen auch des Strafrechts. Insbesondere bei so genannten Selbstmordattentaten ist die Phase zwischen Vorbereitung, Versuch und Vollendung außerordentlich kurz. Auch und vor allem unter Sicherheitsaspekten ist somit eine Vorverlagerung des Strafrechtsschutzes geboten.

Dabei muss ebenfalls berücksichtigt werden, dass auf Grund der sich ständig ändernden Strukturen gerade von islamistischen Terrororganisationen (beispielsweise der Dezentralisierung hierarchischer Strukturen innerhalb von Al Qaida) nicht alle strafwürdigen Verhaltensweisen im Bereich der Vorbereitung schwerster Taten von § 129a des Strafgesetzbuchs erfasst werden. Ungeachtet der Ausprägung von festen Organisationsstrukturen handelt es sich gerade bei religiös motivierten Terroristen oder Terroristinnen um sehr gefährliche Täter, deren Gewaltbereitschaft nach wohl allgemeiner Einschätzung besonders hoch ist. Ziel des Entwurfs ist es daher, eine möglichst effektive strafrechtliche Verfolgung auch von organisatorisch nicht gebundenen Tätern, die schwere staatsgefährdende Gewalttaten vorbereiten, zu ermöglichen. Zugleich soll das von Deutschland gezeichnete und am 1. Juni 2007 in Kraft getretene Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus umgesetzt werden.

Bezug:

Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf BT-Drs 16/11735 (PDF, 374KB, nicht barrierefrei) Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
Siehe auch Gesetz zur Bekämpfung des Aufenthalts in terroristischen Ausbildungslagern und Gesetz zur Erleichterung ausländerrechtlicher Maßnahmen bei der Bekämpfung von Jugendgewalt und Kriminalität


Referentenentwurf (PDF, 109KB, nicht barrierefrei) (April 2008)

Regierungsentwurf (PDF, 106KB, nicht barrierefrei) (14.01.2009)


Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 38KB, nicht barrierefrei)


Öffentliche Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 22.04.2009:

Stellungnahmen:



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