Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts
(Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz)

Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz

vom 05.04.2011, BGBl I S. 538 (PDF, 117KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Integre, effiziente und transparente Kapitalmärkte sind entscheidende Voraussetzungen dafür, dass die Finanzdienstleistungsindustrie ihrer dienenden Funktion gegenüber der Volkswirtschaft als Ganzes nachkommen kann. Im Rahmen der Finanzmarktkrise wurde an verschiedenen Stellen jedoch deutlich, dass Defizite an den Kapitalmärkten bestehen. Diese Defizite drohen das Vertrauen der Marktteilnehmer und insbesondere der Gesamtbevölkerung in funktionsfähige Märkte und ein faires, kundenorientiertes Finanzdienstleistungsangebot zu unterhöhlen.

Beim Schutz von Privatanlegern vor Falschberatung deuten sowohl praktische Erfahrungen als auch Studien aus jüngerer Vergangenheit darauf hin, dass das Gebot der anlegergerechten Beratung in der Beratungspraxis nicht ausreichend zur Geltung kommt. Vielmehr droht sich in der öffentlichen Diskussion der Eindruck zu verfestigen, dass die Beratungsleistung der Institute wesentlich durch Vertriebsvorgaben und Provisionsinteressen beeinflusst wird und Kundeninteressen nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Die wertpapierhandelsrechtlichen Vorschriften zur Beteiligungstransparenz erfassten bislang neben dem Halten von Stimmrechten lediglich solche Finanzinstrumente, die ihrem Inhaber das Recht verleihen, mit Stimmrechten verbundene Aktien zu erwerben. Die Nutzung nicht meldepflichtiger Finanzinstrumente ermöglichte in der Vergangenheit in konkreten Fällen ein unbemerktes „Anschleichen“ an Unternehmen, bspw. bei Übernahmetransaktionen; dies konnte auch zu einer Verringerung der Liquidität an den Börsen führen und Marktverwerfungen hervorrufen.

Die offenen Immobilienfonds investieren langfristig in Immobilien, versprechen dem Anleger aber bisher, über die angelegten Mittel sogleich wieder verfügen zu können. Diese Fristeninkongruenz beeinträchtigt die Stabilität des Produkts und könnte sich zum Nachteil der Anleger, insbesondere der zahlreichen Privatanleger in offenen Immobilienfonds, auswirken.

Ziel muss es angesichts der bestehenden Defizite daher sein, das Funktionieren der Kapitalmärkte zu verbessern und damit das Vertrauen in deren Integrität wiederherzustellen.


Diskussionsentwurf (PDF, 300KB, nicht barrierefrei) (Stand: 03.05.2010)

Regierungsentwurf (PDF, 274KB, nicht barrierefrei) (Stand: 22.09.2010)

Bezug: Siehe auch Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte

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Öffentliche Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 01.12.2010:


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