Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds
(AIFM-Umsetzungsgesetz - AIFM-UmsG)

AIFM-Umsetzungsgesetz - AIFM-UmsG - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds

vom 04.07.2013, BGBl I S. 1981 (PDF, 2MB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 (ABl. L 174 vom 01.07.2011, S. 1 (PDF, 1MB, nicht barrierefrei))* (AIFM-Richtlinie) ist bis zum 22. Juli 2013 in nationales Recht umzusetzen. Ziel der Richtlinie ist, gemeinsame Anforderungen für die Zulassung von und die Aufsicht über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIF) festzulegen, um für den Umgang mit damit zusammenhängenden Risiken für Anleger und Märkte in der Union ein kohärentes Vorgehen zu gewährleisten.

Die AIFM-Richtlinie regelt zunächst die Verwalter von AIF für professionelle Anleger. Daneben steht es den Mitgliedstaaten nach der AIFM-Richtlinie frei, AIF auch als Anlagemöglichkeit für Privatanleger zuzulassen. Soweit die Mitgliedstaaten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, gelten die Vorschriften der AIFM-Richtlinie als Mindeststandards. Die AIFM-Richtlinie stellt es den Mitgliedstaaten frei, sowohl für die Manager von Publikums-AIF als auch für die Publikums-AIF selbst strengere Regelungen aufzustellen. Auch im Hinblick auf Manager von AIF für professionelle Anleger und diese AIF räumt die AIFM-Richtlinie den Mitgliedstaaten das Recht ein, zusätzliche Regelungen für ihre Fondsmanager oder Fonds zu treffen bzw. beizubehalten. Zu berücksichtigen ist dabei, dass diese Regelungen nicht die Funktionsfähigkeit des in der AIFM-Richtlinie vorgesehenen EU-Passes beschränken dürfen. Vor dem Hintergrund dieser Regelungen der AIFM-Richtlinie werden in diesem Gesetz zum einen aus Gründen des Anlegerschutzes zusätzliche Regeln für Verwalter von Publikums-AIF und Produktregeln für Publikums-AIF selbst aufgenommen. Zum anderen werden aus dem Investmentgesetz bestehende Produktregulierungen für sog. Spezialfonds übernommen, um dem Bedürfnis – insbesondere von Sozialkapital wie Versicherungen und Pensionskassen – an der Beibehaltung von bewährten Produktregeln und gesetzlichen Rahmenbedingungen für die steuerliche und bilanzielle Einstufung Rechnung zu tragen.

Darüber hinaus wird auf europäischer Ebene der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Dezember 2011 über Europäische Risikokapitalfonds (Institutionelles Dossier: 2011/0417 (COD)) und der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Dezember 2011 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (Institutionelles Dossier: 2011/0418 (COD)) verhandelt. Ziel dieser EU-Verordnungen ist es, durch einen EU-einheitlichen Rahmen den Kapitalfluss an kleinere und mittlere Unternehmen bzw. Sozialunternehmen zu verbessern. Da die EU-Verordnungen ebenfalls am 22. Juli 2013 in Kraft treten sollen, werden im nationalen Recht die für die Anwendung dieser Verordnungen notwendigen Regelungen geschaffen.

Neben diesen neuen Regulierungsmaßnahmen gibt es im Investmentfondsbereich bereits die Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 32 (PDF, 2MB, nicht barrierefrei))* (OGAW-Richtlinie). Die OGAW-Richtlinie ist in der Bundesrepublik Deutschland im Investmentgesetz umgesetzt.

Ziel ist es, ein in sich geschlossenes Regelwerk für Investmentfonds und ihre Manager zu schaffen. Durch dieses Regelwerk wird der Aufsichts- und Regulierungsrahmen fortentwickelt und an die geänderten europäischen Vorgaben angepasst. Dadurch soll ein Beitrag zur Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes im Investmentfondsbereich geleistet werden und gleichzeitig der Anlegerschutz einen einheitlichen hohen Standard erreichen.

Werdegang auf europäischer Ebene:

Nationale Umsetzung:

Diskussionsentwurf (PDF, 3MB, nicht barrierefrei) (Stand: 20.07.2012)

Regierungsentwurf (PDF, 3MB, nicht barrierefrei) (Stand: 12.12.2012)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 40KB, nicht barrierefrei)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Öffentliche Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 13.03.2013

Stellungnahmen



* © Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu/, 1998-2016
** Nutzungsbedingungen des Deutschen Bundestages