Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie / Gesetz zur Umsetzung der geänderten

vom 19.11.2010, BGBl I, S. 1592 (PDF, 204KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Finanzmarktkrise hat eine Reihe von Schwachstellen in den Regeln zur Beaufsichtigung von Kreditinstituten offengelegt, die dazu geführt haben, dass Risiken nicht richtig erkannt, gemessen und beurteilt worden sind. Im Bereich der Verbriefungen fehlte es häufig an der zutreffenden Einschätzung der mit einer Verbriefung verbundenen Risiken. Die in der Finanzkrise zu Tage getretene Anfälligkeit vieler Institute auf der Refinanzierungsseite hat gezeigt, dass Liquiditätsrisiken bislang unterschätzt wurden und die Regeln für ein solides Liquiditätsmanagement unterentwickelt waren. Die Krise hat zudem deutlich gemacht, dass die Zusammenarbeit der Bankenaufseher bei der Aufsicht über Banken- und Finanzholdinggruppen verbessert werden muss, um sowohl in Normal- wie auch Krisenzeiten richtig reagieren zu können.

Auf internationaler und nationaler Ebene hat es zahlreiche Vorschläge für eine bessere Regulierung des Finanzmarktes und eine Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems gegeben. Die Vorschläge sollen die Aufsichtsbehörden in die Lage versetzen, künftig Fehlentwicklungen im Bankensektor zu verhindern und die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems gegenüber Marktverwerfungen zu erhöhen. In diesem Rahmen wurden von den Organen der Europäischen Union im Jahr 2009 als erste Schritte drei Richtlinien zur Änderung der im Jahr 2006 umgesetzten Bankenrichtlinie und der Kapitaladäquanzrichtlinie veröffentlicht, die neben den neuen Regelungen in Bezug auf die Finanzmarktkrise auch technische Anpassungen der bankaufsichtlichen Vorgaben beinhalten. Die Änderungsrichtlinien sind vor dem 31. Dezember 2010 in nationales Recht umzusetzen.

Zudem ist auch die Richtlinie 2009/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen bis zum 30. Dezember 2010 in das deutsche Recht umzusetzen. Die Änderungsrichtlinie dient der Anpassung der beiden genannten Richtlinien an jüngste Marktentwicklungen sowie regulatorische Entwicklungen. Bei der Änderung der Richtlinie 98/26/EG geht es um die Ausweitung des Schutzes der Richtlinie auf die Nachtabrechnung und die Abwicklung zwischen verbundenen Systemen; bei der Änderung der Richtlinie 2002/47/EG geht es um die Einbeziehung von Kreditforderungen in die Richtlinie zur Ermöglichung einer formlosen Abtretung oder Verpfändung von Bankkrediten für Sicherungszwecke an die Zentralbanken.

Bezug:

Werdegang auf europäischer Ebene:

Nationale Umsetzung:

Regierungsentwurf (PDF, 650KB, nicht barrierefrei)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 44KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 16.06.2010

Weitere Stellungnahmen




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