Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz)

CRD IV-Umsetzungsgesetz / Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen

vom 28.08.2013, BGBl I S. 3395 (PDF, 553KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise vom Herbst 2008 forderten die Staats- und Regierungschefs der führenden Industrienationen im Rahmen der G 20-Gipfel des Jahres 2009 in London und Pittsburgh eine nachhaltige Stärkung der Widerstandskraft des Bankensystems. Das wird durch höhere Anforderungen an die Qualität, die Quantität und die internationale Vergleichbarkeit der Eigenmittel erreicht. Weiter werden für die Banken neue Liquiditätsregeln geschaffen, die im Krisenfall die Zahlungsfähigkeit der Banken sicherstellen.

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlichte in Erfüllung eines entsprechenden Arbeitsauftrags im Dezember 2010 eine Empfehlung für neue Eigenkapital- und Liquiditätsstandards für international tätige Banken (Basel III). Der Inhalt der Empfehlung wurde zuvor von den Staats- und Regierungschefs auf dem G 20-Gipfel am 11./12. November 2010 in Seoul gebilligt. Es sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Erhöhung der Widerstandskraft der Banken in Krisenfällen und Stresssituationen im Finanzsektor und in der Wirtschaft,
- Verbesserung des Risikomanagements der Banken,
- Erhöhung der Transparenz und Verbesserung der Offenlegungspflichten der Banken.

Um diese Empfehlungen auch auf europäischer Ebene umzusetzen, haben das Europäische Parlament und der Rat auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine grundlegende Neugestaltung des EU-Bankenaufsichtsrechts vorgenommen. Die bisherigen Richtlinien 2006/48/EG (Bankenrichtlinie) und 2006/49/EG (Kapitaladäquanzrichtlinie) wurden in der überarbeiteten Richtlinie 2012/…/EU* zusammengefasst. Diese Richtlinie wird von der Verordnung (EU) Nr. …/2012** begleitet.

Dabei ist die Verordnung (EU) Nr. …/2012** in erster Linie an die beaufsichtigten Institute gerichtet und regelt im Wesentlichen die Höhe und die Anforderungen an die aufsichtsrechtlich bereitzuhaltenden Eigenmittel, die eigenmittelbezogenen Risikovorschriften, die Großkreditvorschriften und die Liquiditätsvorschriften. Die Richtlinie 2012/…/EU* dagegen ist an die Mitgliedstaaten gerichtet und enthält Vorgaben für die Zulassung und Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, die Anforderungen an die unterschiedlichen Kapitalpuffer, die Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. …/2012** und die Richtlinie 2012/…/EU* sowie die Struktur der mit der Leitung und Aufsicht von Instituten nach nationalem Recht eingerichteten Organe der Institute.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sollen die europäischen Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden.

Daneben werden noch ein gesonderter Abschnitt zur Beaufsichtigung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung in das Kreditwesengesetz (KWG) eingefügt sowie das Pfandbriefgesetz und das Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank geändert.

Werdegang auf europäischer Ebene:

Nationale Umsetzung:

Regierungsentwurf (PDF, 1MB, nicht barrierefrei)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages****:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 46KB, nicht barrierefrei)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Öffentliche Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 07.05.2013



* endgültig: Richtlinie 2013/36/EU vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG, ABl EU Nr. L 176 vom 27.06.2013, S. 338 (PDF, 2MB, nicht barrierefrei)***
** endgültig: Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012, ABl EU Nr. L 176 vom 27.06.2013, S. 1 (PDF, 5MB, nicht barrierefrei)***
*** © Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu/, 1998-2016
**** Nutzungsbedingungen des Deutschen Bundestages