Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten

elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten / Gesetz zur Förderung des

vom 10.10.2013, BGBl I S. 3786 (PDF, 137KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten ist in Deutschland bisher in den zehn Jahren seit der Einführung weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Im Gegensatz zum außerprozessualen Geschäftsverkehr, der in vielen Bereichen inzwischen auf elektronischem Wege erfolgt, basiert die Kommunikation mit der Justiz noch fast ausschließlich auf Papier. Als Grund hierfür wird regelmäßig das noch immer – auch bei professionellen Einreichern – fehlende Nutzervertrauen in die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten genannt. Zum einen beruht dies sicherlich auf der mangelnden Akzeptanz der – für die formgerechte Einreichung notwendigen – qualifizierten elektronischen Signatur. Zum anderen reichen jedoch auch die tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten der Einreichung elektronischer Dokumente nicht aus. Obwohl bereits seit einigen Jahren mit dem elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ein für alle Rechtsanwälte allgemein zugänglicher, sicherer Kommunikationsweg zur Justiz besteht, ist die Einreichung elektronischer Dokumente noch immer längst nicht bei jedem deutschen Gericht möglich.

Diskussionsentwurf (PDF, 249KB, nicht barrierefrei) (Stand: Juni 2012)

Referentenentwurf (PDF, 354KB, nicht barrierefrei)

Regierungsentwurf (PDF, 422KB, nicht barrierefrei) (Stand: 11.12.2012)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 39KB, nicht barrierefrei)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Öffentliche Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 15.04.2013

Beschlussempfehlung des Ausschusses:

Änderungen in den Bereichen Verwendung des EGVP durch Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts, maschinelle Beglaubigungen von zuzustellenden Schriftstücken und elektronischer Zustellungsnachweis, Echtheitsanschein bei De-Mail, Verwendung der maschinellen Formulare in weiteren Gerichtsbarkeiten und Barrierefreiheit; Unterbindung der Verhinderung von Grundsatzentscheidungen des BGH als Revisionsinstanz durch Einschränkung des Verfügungsgrundsatzes, Verfahrensvorschriften; Zusätzliche Änderung §§ 555, 556, 169, 697 und 1088 sowie Änderung und erneute Änderung einzelner §§ Zivilprozessordnung, Änderung und erneute Änderung einzelner §§ in weiteren 6 Gesetzen, erneute Folgeänderungen in weiteren 5 Gesetzen; Verordnungsermächtigung

s.a. Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz

Stellungnahmen



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