Der Bundesgerichtshof

Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Erneuerbare-Energien-Gesetzes / Erstes Gesetz zur Änderung des

vom 11.08.2010, BGBl I, S. 1170 (PDF, 42KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Der Markt für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie hat sich im vergangenen Jahr unvorhergesehen dynamisch entwickelt. Der schnelle Ausbau der Produktionskapazitäten hat dazu geführt, dass die Kosten und insbesondere die Preise stark gesunken sind. Die bisher im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehenen Vergütungen für Strom aus solarer Strahlungsenergie erweisen sich vor diesem Hintergrund als zu hoch. Durch dieses Gesetz werden die Vergütungssätze an die aktuellen und zukünftig zu erwartenden Preis- und Kostenentwicklungen angepasst. Gleichzeitig wird auch die Zielmarke für den Ausbau der solaren Strahlungsenergie an den dynamischen Ausbau angepasst und auf 3 000 Megawatt installierte Leistung im Jahr angehoben.
Die vorgesehenen Änderungen im EEG sollen eine Basis für einen dynamischen, aber nachhaltigen Ausbau der solaren Strahlungsenergie in Deutschland gewährleisten und gleichzeitig die eingetretene Überförderung abbauen.

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 41KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages am 21.04.2010

Beschlussempfehlung des Ausschusses:

Änderungen bei Degressionsberechnung, Vertrauensschutz, Anreiz zum Eigenverbrauch u. a., Umsetzung des BGH-Urteils vom 9. Dezember 2009 (Az. VIII ZR 35/09) zum EEG-Belastungsausgleich



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