Der Bundesgerichtshof

Zweites Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung

erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung / Zweites Gesetz zur

vom 12.04.2011, BGBl I S. 615 (PDF, 47KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Vor dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche Kinder sind im Erbrecht ehelichen Kindern nicht vollständig gleichgestellt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einer Entscheidung vom 28. Mai 2009 festgestellt, dass dies gegen die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) verstößt und Deutschland deshalb zu Entschädigungszahlungen an ein betroffenes nichteheliches Kind verpflichtet ist. Der Gesetzentwurf soll die noch vorhandenen Ungleichbehandlungen, soweit möglich, beseitigen.

Referentenentwurf (PDF, 85KB, nicht barrierefrei) vom 01.12.2009

Regierungsentwurf (PDF, 67KB, nicht barrierefrei) vom Juli 2010

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 36KB, nicht barrierefrei)

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Beschlussempfehlung des Ausschusses:

Titeländerung (eingebracht als: Zweites Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder); Ausweitung des Anwendungsbereichs durch Streichung der Einschränkung betr. Beibehaltung des alten Rechtszustandes bei Ableben von Vater und Mutter und nichtehelichem Kind vor dem 29. Mai 2009; Beseitigung praktischer Schwierigkeiten aus der Startphase des Pfändungsschutzkontos: Regelungen betr. für den Folgemonat vorgesehene Gutschriften zum Monatsende (sog. Monatsanfangsproblematik);
Erneute Änderung § 3 und Änderung § 24 Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder, zusätzliche Änderung §§ 835 und 850k Zivilprozessordnung sowie zusätzliche Folgeänderung der Abgabenordnung


Stellungnahmen



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