Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes / Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die

vom 05.12.2012, BGBl I S. 2454 (PDF, 57KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (nachfolgend bezeichnet als „EU-VO“) wird den Mitgliedstaaten u. a. aufgegeben, für die Einhaltung und Durchsetzung der Verordnung in Bezug auf den See- und Binnenschiffsverkehr entsprechende Stellen einzurichten. Weiterhin haben die Mitgliedstaaten Sanktionen für Verstöße gegen die EU-VO festzulegen.

Mit der Änderung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) soll die Übergangsfrist des § 73 Absatz 4 LuftVG, die am 31. Dezember 2012 endet, um zwei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2014 verlängert werden. Die Übergangsfrist des § 73 Absatz 4 LuftVG ist im Zuge der Luftverkehrsgesetznovellierung im Jahre 2009 gewählt worden. Sie gewährleistet, dass die bisherigen und teilweise seit Jahrzehnten im deutschen Luftraum in grenznahen Bereichen ausgeübten Tätigkeiten ausländischer Flugsicherungsorganisationen gemäß § 31b Absatz 6 LuftVG zulässigerweise fortgesetzt werden können.


Bezug:

Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (ABl. L 334, 17.12.2010, S. 1 (PDF, 1MB, nicht barrierefrei))*

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