Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien

Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien / Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die

vom 28.07.2011, BGBl I S. 1634 (PDF, 376KB, nicht barrierefrei)
Ber. vom 11.11.2011, BGBl I S. 2255 (PDF, 34KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Das von der Bundesregierung beschlossene Energiekonzept weist den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien. Zu diesem Zweck soll der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien kontinuierlich erhöht werden und bis 2020 auf mindestens 35 Prozent, bis 2030 auf mindestens 50 Prozent, bis 2040 auf mindestens 65 Prozent und bis 2050 auf mindestens 80 Prozent steigen. Die Erreichung dieser Ziele setzt voraus, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland konsequent und ambitioniert weiter vorangetrieben wird. Dies kann nur gelingen, wenn er nachhaltig und effizient erfolgt. Zugleich müssen die erforderlichen Weichenstellungen vorgenommen werden, um das Energieversorgungssystem auf diese hohen Anteile erneuerbarer Energien auszulegen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) muss daher so weiterentwickelt werden, dass der Übergang der erneuerbaren Energien im Strombereich zu einem erwarteten Marktanteil von 35 bis 40 Prozent innerhalb der laufenden Dekade gewährleistet wird.

Referentenentwurf (PDF, 1MB, nicht barrierefrei) (Stand: 17.05.2011)

Regierungsentwurf (PDF, 617KB, nicht barrierefrei) (Stand: 05.06.2011)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 49KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am 08.06.2011



* Nutzungsbedingungen des Deutschen Bundestages