Der Bundesgerichtshof

Gesetz zu den Änderungen vom 10. und 11. Juni 2010 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998

Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998 / Gesetz zu den Änderungen vom 10. und 11. Juni 2010 des Römischen Statuts des

vom 20.02.2013 - BGBl II S. 139 (PDF, 206KB, nicht barrierefrei)
Bekanntmachung vom 12.06.2013 - BGBl II S. 1042 (PDF, 28KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die auf der Überprüfungskonferenz in Kampala von den Vertragsstaaten des Römischen Statuts angenommenen Änderungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (BGBl 2000 II S. 1393, 1394 (PDF, 467KB, nicht barrierefrei)) schließen mit der Normierung des Aggressionstat - bestandes eine wesentliche Lücke der völkerrechtlichen Strafbarkeit. Durch die Änderung des Artikels 8 Absatz 2 Buchstabe e des Römischen Statuts in Bezug auf Kriegsverbrechen wird außerdem der Einsatz bestimmter Waffen und Geschosse, der bereits im Fall ihrer Verwendung in internationalen bewaffneten Konflikten ein Kriegsverbrechen darstellt, im Einklang mit dem Völkergewohnheitsrecht und dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch auch im nichtinternationalen bewaffneten Konflikt unter Strafe gestellt.

Bezug:

Ausführungsgesetz s. Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 34KB, nicht barrierefrei)

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