Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften

jagdrechtlicher Vorschriften / Gesetz zur Änderung

vom 29.05.2013, BGBl I S. 1386 (PDF, 49KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften dient dazu, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 in nationales Recht umzusetzen. Der EGMR hat festgestellt, dass die mit der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften verbundene Pflicht eines Grundeigentümers, die Ausübung der Jagd durch Dritte auf seinem Grundstück trotz entgegenstehender ethischer Motive zu dulden, gegen Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.

Nach dem Bundesjagdgesetz gehören Eigentümer von Grundstücken mit einer Fläche von weniger als 75 ha einer Jagdgenossenschaft an und müssen die Bejagung ihrer Flächen dulden. Hiergegen hatte sich ein Grundstückseigentümers gewandt, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Der EGMR hat seiner Beschwerde stattgegeben und eine unverhältnismäßige Belastung des Eigentums festgestellt.

Die Bundesrepublik Deutschland hat als Unterzeichnerstaat der Menschenrechtskonvention die Pflicht, das Urteil umzusetzen und eine konventionskonforme Rechtslage herzustellen.

Regierungsentwurf (PDF, 183KB, nicht barrierefrei) (Stand: 26.11.2012)
Dieser Gesetzentwurf wurde kurz nach Bekanntgabe wieder zurückgenommen und durch einen zweiten Gesetzentwurf ersetzt, dessen Inhalt sich auf die zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte notwendigen Vorschriften beschränkt.

Regierungsentwurf (PDF, 96KB, nicht barrierefrei) (Stand: 19.12.2012)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 37KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 20.02.2013



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