Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten

jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten / Gesetz zur Erweiterung der

vom 04.09.2012, BGBl I S. 1854 (PDF, 61KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Gesamtzahl der als Tatverdächtige registrierten Jugendlichen und Heranwachsenden ist zwar in den letzten zehn Jahren deutlich gesunken. Gleichwohl unterliegt das Jugendkriminalrecht im Hinblick auf sein Ziel, erneuten Straftaten delinquenter junger Menschen zu begegnen, und hinsichtlich der damit verbundenen Wirkungsorientierung seiner Reaktions- und Sanktionsmöglichkeiten einer beständigen Überprüfung. Als eine Erweiterung des Sanktionsinstrumentariums wird seit längerem immer wieder die bislang vom Gesetz ausgeschlossene Möglichkeit zur Verhängung eines Jugendarrests neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe gefordert. Ziel des Entwurfs ist eine gesetzliche Regelung hierzu, die dem Anliegen einer Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten nachkommt und dabei erzieherische Gesichtspunkte und eine möglichst erfolgreiche Bewältigung der Bewährungszeit im Auge behält.

Um die Frage der jugendgerichtlichen Sanktionsmöglichkeiten geht es außerdem bei der Begrenzung der Jugendstrafe durch das geltende Höchstmaß von zehn Jahren. In Fällen besonders grausamer oder anderer besonders schwerer Mordverbrechen von Heranwachsenden wurde dieses Höchstmaß wiederholt nicht nur von Teilen der Öffentlichkeit und der Kriminalpolitik, sondern vereinzelt auch in Verlautbarungen von Vorsitzenden erkennender Gerichte als unzureichend angesehen, um dem Ausmaß der Schuld gerecht zu werden.

In anderen Bereichen hat die jugendgerichtliche Praxis ihre Handlungsmöglichkeiten zum Teil selbst erweitert. Aufgrund der im Jugendstrafrecht bestehenden Möglichkeit, über die Aussetzung einer verhängten Jugendstrafe erst nachträglich durch Beschluss zu entscheiden, hat sie das Institut der sogenannten Vorbewährung geschaffen, das allerdings sehr unterschiedlich genutzt wird. Vor allem wegen der damit verbundenen grundrechtsrelevanten Belastungen wird von Kritikern das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage und rechtsstaatlicher Begrenzungen moniert.

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 36KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 23.05.2012

Stellungnahmen


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