Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden

Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden / Gesetz zur Förderung des

vom 22.07.2011, BGBl I, S. 1509 (PDF, 74KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009 sieht vor, den Klimaschutz und die Innenentwicklung im Bauplanungsrecht zu stärken. Des Weiteren soll die Baunutzungsverordnung umfassend geprüft werden.

Nicht zuletzt auf Grund des UN-Weltklimaberichts ist deutlich geworden, dass die Bekämpfung des Klimawandels und die Anpassung an den Klimawandel dauerhafte Zukunftsaufgaben auch der Städte und Gemeinden sind. Diese Aufgaben haben auch eine städtebauliche Dimension, der die Gemeinden bei ihren Vorgaben zur örtlichen Bodennutzung Rechnung tragen sollen. Darüber hinaus sieht das Energiekonzept der Bundesregierung vom 28. September 2010 für den Ausbau der Windenergienutzung an Land vor, im Bau- und Planungsrecht erforderliche und angemessene Regelungen zur Absicherung des Repowering, d. h. des Ersatzes alter durch neue Windenergieanlagen, zu treffen.

Durch die Reaktorkatastrophe vom 11. März 2011 in Japan hat sich die Notwendigkeit gezeigt, beschleunigt eine Energiewende durchzuführen. Hierzu kann auch das Bauplanungsrecht beitragen. Aus diesem Grund soll der Auftrag des Koalitionsvertrages zunächst im Hinblick auf den Klimaschutz umgesetzt werden..

Bezug:

Energiekonzept der Bundesregierung mit Leitlinien für die Energiepolitik bis 2050 (s. BT-Drs 17/3049 (PDF, 232KB, nicht barrierefrei))

Nationale Umsetzung:

Regierungsentwurf (PDF, 172KB, nicht barrierefrei)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 50KB, nicht barrierefrei)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages am 27.06.2011

Beschlussempfehlung des Ausschusses:

Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden); Verzicht auf die neu eingeführte Bezeichnung "klimagerechte Stadtentwicklung" sowie auf Ergänzung des Anlasskataloges für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen um Klimaschutzziele, Änderungen und Klarstellungen in den Bereichen privilegierte Zulässigkeit der Neuerrichtung von Kernkraftwerken, Privilegierung der Nutzung von Solarenergie sowie Planungsrecht für nachträgliche Wärmedämmung;
Erneute Änderung versch. §§ sowie Verzicht auf Änderung § 136 und Einführung § 249 Baugesetzbuch

Weitere Stellungnahmen:



* Nutzungsbedingungen des Deutschen Bundestages