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Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts
(2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG)

Aus dem Gesetzentwurf:

Als Abschluss der 2001 mit dem Gerichtsvollzieherkostengesetz begonnenen und mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 5. Mai 2004 (Datei ist nicht barrierefrei  BGBl I S. 718 (PDF, 960 KB, Datei ist nicht barrierefrei)) fortgesetzten Modernisierung des Justizkostenrechts soll mit dem vorliegenden Entwurf nunmehr die Kostenordnung durch ein modernes Gerichts- und Notarkostengesetz ersetzt und die Justizverwaltungskostenordnung zu einem modernen Justizverwaltungskostengesetz weiterentwickelt werden.

Mit den vorgeschlagenen strukturellen Änderungen sollen die Kostenregelungen für die freiwillige Gerichtsbarkeit, für Notarinnen und Notare sowie für die Justizverwaltung transparenter und einfacher gestaltet werden. Die Notargebühren sind zuletzt durch das Gesetz zur Änderung von Kostengesetzen vom 9. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2326) zum 1. Januar 1987 angehoben worden und bedürfen daher insbesondere für Notarinnen und Notare in strukturschwachen Regionen der Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung.

Die in ihren Grundzügen noch aus dem Jahr 1940 stammende Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO) bedarf einer grundsätzlichen Überarbeitung. Durch die ständige Fortschreibung des ursprünglichen Textes ist die JVKostO im Laufe der Jahre unübersichtlich geworden.

Die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist zuletzt mit Inkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes am 1. Juli 2004 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden. Die Honorare von Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen und Zeugen sowie Auskunft gebenden Dritten sind mit dem Inkrafttreten des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes ebenfalls am 1. Juli 2004 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden. Eine erneute Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung ist mit Rücksicht auf die gestiegenen Kosten und zur Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung notwendig. Die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie Übersetzerinnen und Übersetzern hat sich inzwischen von den auf dem freien Markt zu erzielenden Honoraren deutlich entfernt.

Die Kostendeckungsquoten in der Justiz sind seit Jahren rückläufig. Die Gebühren der Gerichte sowie der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bedürfen daher der Überprüfung. Sie sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten zuletzt neu festgesetzt worden:

Die Gebühren nach der Kostenordnung sind zum 1. Januar 1987, die Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz zum 1. Juli 2004 neu und die Gebühren nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen erstmals zum 1. September 2009 festgesetzt worden. Die Gebühren nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz sind seit dem 1. Mai 2001 im Wesentlichen unverändert geblieben.

Datei ist nicht barrierefrei  Expertenkommission "Reform der Notarkosten" (PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei) (Stand: 10.02.2009)

Datei ist nicht barrierefrei  Referentenentwurf (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei) (Stand: 11.11.2011)

Datei ist nicht barrierefrei  Regierungsentwurf (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei) (Stand: 29.08.2012)


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