Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas
(Markttransparenzstellen-Gesetz)

Markttransparenzstellen-Gesetz

vom 05.12.2012, BGBl I S. 2403 (PDF, 127KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf

Die bestehende Aufsicht über die Preisbildung auf den Großhandelsmärkten für Elektrizität und Gas reicht nicht aus, um eine unzulässige Einflussnahme auf den Preis wirkungsvoll und schnell aufdecken und sanktionieren zu können. Auf Grund von Transparenzdefiziten bei den Behörden fehlt ein Gesamtüberblick über das Marktgeschehen, der mögliche Manipulationen aufdeckt. Manipulationsmöglichkeiten ergeben sich aus den komplexen Preisbildungsmechanismen im Energiegroßhandel, dessen Waren- und Derivatemärkte sich gegenseitig beeinflussen. Insbesondere können die Großhandelspreise für Strom und Gas durch die Kapazitätsverhältnisse auf den Erzeugungs- und Importmärkten, bei Speichern und Übertragungsnetzen insbesondere in Deutschland maßgeblich beeinflusst werden. Deshalb ist die Schaffung von mehr Transparenz auf nationaler Ebene von großer Bedeutung.

Transparenz und Integrität der europäischen Großhandelsmärkte für Elektrizität und Gas hat die Ende 2011 in Kraft getretene europäische Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (ABl. L 326 vom 8.12.2011, S. 1 (PDF, 827KB, nicht barrierefrei) (REMIT-Verordnung))* zum Gegenstand. Die REMIT-Verordnung verbietet u.a. Insiderhandel und Marktmanipulation und verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung festzulegen. Die Mitgliedstaaten haben auch sicherzustellen, dass ihre nationale Regulierungsbehörde mit den Befugnissen ausgestattet ist, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach der REMIT-Verordnung erforderlich sind.

Ziel des Gesetzes ist zum einen die Sicherstellung einer transparenten und wettbewerbskonformen Preisbildung bei der Vermarktung und beim Handel mit Elektrizität und Gas auf der Großhandelsstufe. Eine zentrale, behördliche und kontinuierliche Marktbeobachtung soll bestehende Informationsdefizite beseitigen und das Vertrauen in die Integrität der Märkte sowie den Wettbewerb auf den Großhandelsmärkten zum Wohle der Verbraucher stärken. Zum anderen sollen die Durchführungspflichten der Mitgliedstaaten nach der REMIT-Verordnung erfüllt werden.

In seiner Sektoruntersuchung im Bereich Kraftstoffe hat das Bundeskartellamt die Marktstrukturen im Kraftstoffbereich eingehend analysiert und Wettbewerbsdefizite insbesondere aufgrund der hohen Marktkonzentration festgestellt. Wegen dieser unverändert fortbestehenden oligopolistischen Marktstruktur sowie der Homogenität von Kraftstoffen und der hohen Transparenz der Preise für Wettbewerber ist es gerechtfertigt, dass eine Behörde die Preisveränderungen im Tankstellensektor eingehender betrachtet.

Ziel des Gesetzes ist es daher auch, die Preisbildung bei Kraftstoffen im Hinblick auf ihre Wettbewerbskonformität zu beobachten. Eine zentrale behördliche und laufende Marktbeobachtung soll die Aufdeckung und Sanktionierung von Kartellrechtsverstößen erleichtern.

Werdegang auf europäischer Ebene

Nationale Umsetzung

Referentenentwurf (PDF, 321KB, nicht barrierefrei) (Stand: 27.03.2012)

Regierungsentwurf (PDF, 162KB, nicht barrierefrei) (Stand: 02.05.2012)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 38KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages am 15.10.2012



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