Der Bundesgerichtshof

Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Menschenhandels

Menschenhandels / Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des

vom 12.10.2012, BGBl II S. 1107 (PDF, 545KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf

Das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels verbessert die Voraussetzungen zur Bekämpfung des Menschenhandels insbesondere im europäischen Raum. Menschenhandel ist zwar ein weltweites grenzüberschreitendes Verbrechen, seine Ausprägungen sind aber in erster Linie regionaler Natur. Da der Europarat eine multilaterale Organisation mit regionalem Charakter ist, die sowohl Herkunfts- als auch Transit- sowie Zielländer des Menschenhandels umfasst, eignet sich dieses Gremium in besonderer Weise zur Bekämpfung des Menschenhandels im regionalen Rahmen. Für eine effektive Bekämpfung des Menschenhandels sind sowohl nationale als auch länderübergreifende Strategien notwendig. Neben einer Angleichung der Straftatbestände und einer effizienten Strafverfolgung auch über die Grenzen hinweg ist ein guter Opfer- und Zeugenschutz unerlässlich. Diesen Anforderungen wird das Übereinkommen des Europarats gegen den Menschenhandel in besonderer Weise gerecht, da es die Voraussetzungen für nachhaltige Maßnahmen der einzelnen Vertragsstaaten und für eine engere europäische Zusammenarbeit auf Basis der Begriffsbestimmung und Weiterentwicklung der Pflichten der Vertragsstaaten, die im Zusatzprotokoll vom 15. November 2000 zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (BGBl II, S. 954 (PDF, 790KB, nicht barrierefrei), 956, 995) festgelegt wurden, schafft.

Bezug

Zusatzprotokoll vom 15. November 2000 zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (BGBl II, S. 954 (PDF, 790KB, nicht barrierefrei))

Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels, SEV Nr. : 197

Nationale Umsetzung

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 35KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliches Fachgespräch vor dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 19.03.2012

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