Der Bundesgerichtshof

Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln
(Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG)

Mietrechtsänderungsgesetz - MietRÄndG / Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln

vom 11.03.2013, BGBl I S. 434 (PDF, 126KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf

In Deutschland gibt es fast 40 Millionen Wohnungen, davon knapp 24 Millionen Mietwohnungen. Der überwiegende Teil der Bevölkerung befriedigt seinen Wohnbedarf also nicht als selbstnutzender Eigentümer, sondern als Mieter. Dies verdeutlicht den Stellenwert des Mietrechts, sowohl in sozialer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht.

Grundsätzlich hat sich das soziale Mietrecht bewährt: Die Versorgung mit qualitativ gutem Wohnraum zu angemessenen Preisen ist auf Grundlage der überwiegend privat organisierten Wohnungswirtschaft weithin gewährleistet. Das Mietrecht ermöglicht dem Vermieter die angemessene Verwertung seines Eigentums und schafft zugleich soziale Sicherheit für den Mieter. Die überwiegende Mehrzahl der Mietverhältnisse verläuft unproblematisch; im Streitfall bietet die Justiz, insbesondere die Amtsgerichte, effektiven Rechtsschutz. Aber auch ein Recht, das sich grundsätzlich bewährt hat, muss an sich wandelnde gesellschaftliche und wirtschaftliche Verhältnisse angepasst werden.

Zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben im Wohnungsmarkt gehört angesichts knapper Energiereserven und des Klimawandels die energetische Modernisierung des Wohnungsbestands. Vorgaben hierzu enthält das Energiekonzept der Bundesregierung vom Herbst 2010 (Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung vom 28. September 2010, BT-Drs. 17/3049 (PDF, 232KB, nicht barrierefrei)). Dieses Energiekonzept erfuhr eine Weiterentwicklung im Rahmen der Energiewende im Frühjahr 2011 („Der Weg zur Energie der Zukunft – sicher, bezahlbar und umweltfreundlich (PDF, 95KB, nicht barrierefrei)“ – Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Energiewende vom 6. Juni 2011). Auch vor diesem Hintergrund genügen die bestehenden Vorschriften im Mietrecht (§§ 554, 559 bis 559b des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB) nicht mehr den Anforderungen, die an vermieteten Wohnraum im Hinblick auf die Energieeffizienz und den Klimaschutz gestellt werden. In diesem Zusammenhang sollen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umlage von Kosten einer gewerblichen Wärmelieferung durch Dritte (Contracting) in laufenden Mietverhältnissen geregelt werden.

Auch im Hinblick auf Mieter, die ihren Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietverhältnis nicht nachkommen, wird das bestehende Recht den Erfordernissen eines modernen und effizienten Mietrechts nicht mehr uneingeschränkt gerecht. Dies betrifft insbesondere die Konstellationen, in denen sich einzelne Mieter planmäßig ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen entziehen und insbesondere private Kleinanbieter auf dem Wohnungsmarkt im Einzelfall erheblich schädigen. Fälle dieser Art werden in der Öffentlichkeit auch unter dem Schlagwort „Mietnomadentum" diskutiert.

Schließlich sind die mietrechtlichen Vorschriften zum Schutz der Mieter bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen nach dem „Münchener Modell“, nach dem ein ordentliches Kündigungsrecht bislang auf den Eigenbedarf der erwerbenden Gesellschafter gestützt werden kann, unzureichend. Hier besteht die Gefahr, dass die angestammte Mieterschaft aus attraktiven Wohngebieten verdrängt wird.

Referentenentwurf (PDF, 355KB, nicht barrierefrei) (Stand: 11.05.2011)

Referentenentwurf (PDF, 396KB, nicht barrierefrei) (Stand: 25.10.2011)

Regierungsentwurf (PDF, 378KB, nicht barrierefrei) (Stand: 23.05.2012)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 41KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 15.10.2012

Beschlussempfehlung des Ausschusses:

Änderungen in den Bereichen energetische Modernisierung (Klarstellung des Anwendungsbereiches, Informationspflichten), gewerbliche Wärmelieferung (einschl. Fernwärme) sowie Bekämpfung von Mietnomadentum (Fälligkeit von Kautionsraten, Beschränkung der Sicherungsanordnung, Beschleunigungsgebot und Verfahrensregelungen betr. Räumungsverfahren, Räumungstitel gegen Dritte im Besitz der Mietsache; Kappungsmöglichkeit für Mieterhöhungen durch Landesrechtsverordnung in Wohnungsmangelgebieten);
Änderung und erneute Änderung versch. §§ Bürgerliches Gesetzbuch, Änderung des § in Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Änderung §§ 283a, 885a und 940a sowie zusätzliche Änderung § 272 Zivilprozessordnung, erneute Änderung von Kostenvorschriften

Stellungnahmen



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