Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften

Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften / Gesetz zur

vom 26.07.2011, BGBl I, S. 1554 (PDF, 364KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Die Voraussetzungen, unter denen insbesondere die Transportnetze als neutraler Marktplatz mehr Wettbewerb auf den vorgelagerten Strom- und Gasmärkten ermöglichen können, waren verbesserungswürdig. Insbesondere war die bereits vorhandene Trennung zwischen Netzgesellschaft und in Wettbewerbsbereichen tätigen Konzerngesellschaften verbesserungswürdig. Neben diesen organisatorischen Anforderungen erfordert der angestrebte weitere Schritt auf dem Weg zu einem integrierten europäischen Energiebinnenmarkt mit harmonisierten Marktregeln aber auch einen angemessenen Ausbau der Infrastruktur, der gleichzeitig versunkene Investitionen sog. stranded investments, die sowohl Unternehmen als auch die Verbraucher mit unnötigen Kosten belasten würden, vermeidet. Mit zunehmendem Wettbewerb steigen auch die Wahlmöglichkeiten für den Verbraucher, so dass möglichst große Transparenz hergestellt werden sollte. Gleichzeitig steigt mit zunehmendem Wettbewerb aber auch die Gefahr von Streitigkeiten zwischen Verbraucher und Unternehmen, so dass eine schnelle und unbürokratische Streitbeilegung, die bisher nicht existiert hat, geschaffen werden muss. Zudem haben Letztverbraucher bisher keine bzw. kaum Möglichkeiten selbst aktiv am Energiemarkt mitzuwirken.

Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Energieversorgung ist dem besonderen Schutz kritischer Infrastrukturen besonderes Augenmerk zu widmen. Dies geschieht unter anderem in der EU-Richtlinie zur Benennung europäischer kritischer Infrastrukturen, die in den Mitgliedstaaten umzusetzen ist. Ähnliches gilt auch für die Gewährleistung der Gasversorgungssicherheit. Eingeschränkte Gaslieferungen nach Europa haben in der Vergangenheit gezeigt, dass funktionierende Krisenmechanismen erforderlich sind, um die Versorgungssicherheit sowohl national als auch europäisch zu gewährleisten.

Im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele ist der Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromerzeugung auszubauen.

Bezug:

Energiekonzept der Bundesregierung mit Leitlinien für die Energiepolitik bis 2050 (s. BT-Drs 17/3049 (PDF, 232KB, nicht barrierefrei))
Richtlinie 2009/72/EG vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG (ABl. EU 2009, L 211, S. 55 (PDF, 1MB, nicht barrierefrei))*; Richtlinie 2009/73/EG vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG (ABl. EU 2009, L 211, S. 94 (PDF, 1MB, nicht barrierefrei))*; Richtlinie 2008/114/EG vom 8. Dezember 2008 über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern (ABl. EU 2008, L 345, S. 75 (PDF, 70KB, nicht barrierefrei))*

Werdegang auf europäischer Ebene:

Nationale Umsetzung:

Regierungsentwurf (PDF, 1MB, nicht barrierefrei) (Stand: 06.06.2011)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 48KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie am 27.06.2011



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