Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer / Gesetz zur Einführung einer

vom 15.07.2013, BGBl I S. 2386 (PDF, 63KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Das Haftungskonzept der Partnerschaftsgesellschaft wird von Angehörigen Freier Berufe zum Teil als nicht befriedigend empfunden. Zwar wird mit der Partnerschaftsgesellschaft eine Rechtsform angeboten, die unter anderem den Vorteil einer transparenten Besteuerung mit einer Haftungskonzentration nach § 8 Absatz 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG) verbindet. Jedoch stößt die Haftungskonzentration auf den Handelnden zumindest dort auf praktische Schwierigkeiten, wo Partnerschaftsgesellschaften eine gewisse Größenordnung überschreiten und Aufgaben von Teams innerhalb der Partnerschaftsgesellschaft bearbeitet werden. Die aufgrund unterschiedlicher Spezialisierung miteinander arbeitenden Partnerinnen und Partner können die Arbeitsbeiträge der anderen weder inhaltlich noch dem Umfang nach vollständig überblicken und verantworten. Im Bereich von anwaltlichen Großkanzleien zeichnet sich daher ein Trend zum Rechtsformwechsel zur Limited Liability Partnership (LLP) nach englischem Recht ab. Infolge der kontinuierlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Niederlassungsfreiheit (Centros, Überseering, Inspire Art) bestehen keine rechtlichen Bedenken, wenn eine Rechtsform aus einem anderen Rechtskreis gewählt wird, obgleich der Tätigkeitsschwerpunkt in Deutschland liegt. Jedoch soll eine deutsche Alternative zur LLP geboten werden. Dabei soll die Möglichkeit einer weiter gehenden Haftungsbeschränkung auf das Vermögen der Partnerschaft als bisher, aber nur hinsichtlich der Haftung aus beruflichen Fehlern bestehen, da Gläubigerinteressen hier durch eine Haftpflichtversicherung berücksichtigt werden können.

Referentenentwurf (PDF, 103KB, nicht barrierefrei) (03.02.2012)

Regierungsentwurf (PDF, 133KB, nicht barrierefrei) (02.05.2012)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 38KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 07.11.2012

Beschlussempfehlung des Ausschusses:

Änderungen in den Bereichen Berufshaftpflichtversicherung zum Zwecke der Haftungsbeschränkung als Pflichtversicherung, Wirkung der unvollständigen Namenseintragung, Versicherungsschutz bei wissentlicher Pflichtverletzung, erhöhte Mindestversicherungssumme bei Partnergesellschaften steuerberatender Berufe mit und ohne Haftungsbeschränkung; Verzicht auf Regelungen zum Freizügigkeitsabkommen betr. anderweitige Umsetzung;
Erneute Änderung § 8 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, Verzicht auf Änderung Gesetz über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft, Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung und Rechtsdienstleistungsgesetz sowie erneute und zusätzliche Änderung einzelner §§ in weiteren 4 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung

Bezug:

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Stellungnahmen:



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