Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten

Patientenrechtegesetz / Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten

vom 20.02.2013, BGBl I S. 277 (PDF, 84KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Patientenrechte sind in Deutschland derzeit in einer Vielzahl von Vorschriften in verschiedenen Rechtsbereichen – zum Teil lückenhaft – geregelt. Auf dem Gebiet des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts steht Wesentliches nicht im Gesetz, sondern ist Richterrecht. Dies erschwert es allen Beteiligten im Gesundheitswesen, die Rechte zu kennen, und vor allem den Patientinnen und Patienten, diese Rechte einzufordern. Auch die Komplexität der Medizin und die Vielfalt von Behandlungsmöglichkeiten verlangen nach einem gesetzlichen Rahmen, der Patientinnen und Patienten sowie Behandelnde auf Augenhöhe bringt. Risiko- und Fehlervermeidungssysteme können dazu beitragen, die Behandlungsabläufe in immer komplexer werdenden medizinischen Prozessen zum Schutz der Patientinnen und Patienten zu optimieren. Richtig verstandener Patientenschutz setzt nicht auf rechtliche Bevormundung, sondern orientiert sich am Leitbild des mündigen Patienten. Deshalb gilt es, Transparenz und Rechtssicherheit hinsichtlich der bereits heute bestehenden umfangreichen Rechte der Patientinnen und Patienten herzustellen, die tatsächliche Durchsetzung dieser Rechte zu verbessern, zugleich Patientinnen und Patienten im Sinne einer verbesserten Gesundheitsversorgung zu schützen und insbesondere im Fall eines Behandlungsfehlers stärker zu unterstützen.

Grundlagenpapier "Patientenrechte in Deutschland" (PDF, 111KB, nicht barrierefrei)

Referentenentwurf (PDF, 327KB, nicht barrierefrei)

Regierungsentwurf (PDF, 400KB, nicht barrierefrei) (23.05.2012)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 39KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Gesundheit und dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 22.10.2012

Beschlussempfehlung des Ausschusses:

Regelungen zu stärkerer Einbeziehung einwilligungsunfähiger Patienten, Führung und Einsicht in Patientenakten, Beweisverbot, Fehlermeldungen, Haftpflichtversicherung, nationaler Kontaktstelle, Beschleunigung der Bewilligungsverfahren bei Krankenkassen, Patientenorganisationen; redaktionelle Änderungen;
Einfügung § 219d Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Änderung §§ 13, 31 und 31a Zulassungsverordnung für Vertragsärzte, §§ 13 und 31 Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte sowie § 6 Bundesärzteordnung

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