Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats

Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats / Gesetz zur Umsetzung der

vom 27.06.2013, BGBl I S. 1862 (PDF, 240KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Nach Inkrafttreten der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 79/267/EWG, 92/49/EWG, 92/96/EWG, 93/6/EWG und 93/22/EWG des Rates und der Richtlinien 98/78/EG und 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates am 1. Januar 2005 (Finanzkonglomerate-Richtlinie (PDF, 204KB, nicht barrierefrei))* wurde bei ihrer Anwendung deutlich, dass die Regelungen für die zusätzliche Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats in bestimmten Fällen ihre Ziele nicht erreichten und Regelungslücken bestanden. Daher wurde auf Vorschlag der EU-Kommission die Finanzkonglomerate-Richtlinie (Richtlinie 2002/87/EG) durch die Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats (FiCoD I-Richtlinie, ABl. L 326, 08.12.2011, S. 113 (PDF, 930KB, nicht barrierefrei))* geändert. Diese passt zugleich die Richtlinie 98/78/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über die zusätzliche Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen einer Versicherungsgruppe (Versicherungsgruppen-Richtlinie (PDF, 189KB, nicht barrierefrei))*, die Richtlinie 2006/49/EG (PDF, 318KB, nicht barrierefrei)* des europäischen Parlaments und des Rates über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten und die Richtlinie 2009/138/EG des europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II-Richtlinie (PDF, 4MB, nicht barrierefrei))* an. Die FiCoD I-Richtlinie sorgt ferner neben der bereits umgesetzten Richtlinie 2010/78/EU des europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG, 2002/87/EG, 2003/5/EG, 2003/41/EG, 2003/71/EG, 2004/39/EG, 2004/109/EG, 2005/60/EG, 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2009/65/EG im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) und der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) (Omnibus I-Richtlinie (PDF, 2MB, nicht barrierefrei))* dafür, dass die Finanzkonglomerate-Richtlinie an die neue europäische Aufsichtsstruktur angepasst wird. Die FiCoD I-Richtlinie ist bis zum 10. Juni 2013 in nationales Recht umzusetzen.

Die Umsetzung der FiCoD I-Richtlinie in deutsches Recht erfolgt durch dieses Gesetz.

Werdegang auf europäischer Ebene

von Richtlinie 2011/89/EU

Nationale Umsetzung

Regierungsentwurf (PDF, 227KB, nicht barrierefrei) (29.01.2013)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 49KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 15.04.2013

Stellungnahme



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