Der Bundesgerichtshof

Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 28. Januar 2003 zum Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art

rassistischer und fremdenfeindlicher Art / Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 28. Januar 2003 zum Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen

vom 16.03.2011, BGBl. II S. 290 (PDF, 190KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Der Europarat hat am 28. Januar 2003 das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art zur Zeichnung aufgelegt. Das Zusatzprotokoll ergänzt das Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität. Deutschland hat das Zusatzprotokoll am 28. Januar 2003 in Straßburg gezeichnet. Eine Ratifikation des Zusatzprotokolls ist nach seinem Artikel 9 Absatz 2 erst ab dem Zeitpunkt möglich, zu dem die Ratifikationsurkunde für das Übereinkommen über Computerkriminalität hinterlegt wurde. Dies ist für Deutschland am 9. März 2009 geschehen.

Bezug:

Begleitgesetz siehe: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und zur Umsetzung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 2003 zum Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art

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