Der Bundesgerichtshof

Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt

Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt / Gesetz zum Ausbau der Hilfen für

vom 28.08.2013, BGBl I S. 3458 (PDF, 73KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

In Deutschland werden jährlich etwa 20 bis 35 Kinder direkt nach der Geburt ausgesetzt oder getötet. Das ist das Ergebnis der Expertise „Neonatizid“, die im Rahmen der Studie des Deutschen Jugendinstituts (DJI) „Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland“ 2012 erstellt wurde. Hinzu kommt eine erhebliche Dunkelziffer. Eine offizielle Statistik über die Anzahl der ausgesetzten und getöteten Kinder gibt es nicht. Das Phänomen der Kindsaussetzung und der Kindstötung gibt es seit jeher und auch heute noch sehen Mütter, die sich in einer psychosozialen Notlage befinden und durch professionelle Hilfsangebote nicht rechtzeitig erreicht werden, manchmal keinen anderen Ausweg, als ihr Kind auszusetzen oder zu töten.

Mit dem Ziel, Schwangere und Mütter in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen und Kindstötung und Aussetzung zu verhindern, entstanden im Jahr 1999 erste Angebote zur anonymen Kindesabgabe in Deutschland. Zwischen 1999 und 2010 wurden nahezu 1 000 Kinder anonym geboren, in eine Babyklappe gelegt oder anonym übergeben – so die Ergebnisse der DJI-Studie. Zwei Drittel dieser Kinder wurden anonym geboren, knapp ein Drittel wurde in einer Babyklappe abgelegt und nur wenige Kinder wurden Trägern anonym übergeben. Pro Jahr sind rund 100 Mütter und Kinder betroffen. Die exakte Anzahl ist nicht zu ermitteln, da es keine zentral erfassten Daten hierzu gibt. Die aktuelle Situation der anonymen Kindesabgabe ist – wie die Studienergebnisse belegen – in mehrfacher Hinsicht nicht befriedigend. So werden der Schutz des ungeborenen Lebens und die medizinische Versorgung von Mutter und Kind bei der Geburt durch die angewandte Praxis nicht hinreichend sichergestellt, weil es kein flächendeckendes Angebot in Deutschland gibt, das den Interessen der abgebenden Mütter und denen ihrer Kinder gleichermaßen gerecht wird. Manche Frauen werden von den bestehenden Angeboten erst gar nicht erreicht, weil sie diese nicht kennen. Auch die vielfältigen Hilfen, die das Schwangerschaftskonfliktgesetz in dieser Notlage bietet, sind vielen Frauen nicht bekannt. Darüber hinaus führt die mangelnde Rechtssicherheit bei den Betroffenen häufig zu einer großen Unsicherheit.

Schwangere, die Angst davor haben, im Rahmen der Entbindung ihren Namen preiszugeben, brauchen bessere Hilfen, damit sie ihre Kinder medizinisch versorgt in einer Klinik zur Welt bringen und sich überall in Deutschland für ein Leben mit dem Kind entscheiden können. Es ist Aufgabe des Staates, diesen Frauen umfassende Hilfe anzubieten und für mehr Handlungssicherheit in diesem Bereich zu sorgen.

Referentenentwurf (PDF, 171KB, nicht barrierefrei) (Stand: 30.10.2012)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 42KB, nicht barrierefrei)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.


Öffentliche Anhörung vor dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 13.05.2013

Weitere Stellungnahmen



* Nutzungsbedingungen des Deutschen Bundestages