Der Bundesgerichtshof

Achtes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes [Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse]

Urheberrechtsgesetzes / Achtes Gesetz zur Änderung des [Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse]

vom 07.05.2013, BGBl I S. 1161 (PDF, 24KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Durch den Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass Presseverlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sind als andere Werkvermittler. Um den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet zu verbessern, soll ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden.

Bezug:

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2010 und vom 19. Oktober 2011 zu sog. Vorschaubildern (I ZR 69/08 und I ZR 140/10)

Referentenentwurf (PDF, 66KB, nicht barrierefrei) (13.06.2012)

Referentenentwurf (PDF, 63KB, nicht barrierefrei) (27.07.2012)

Regierungsentwurf (PDF, 83KB, nicht barrierefrei)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 38KB, nicht barrierefrei)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.


Öffentliche Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 30.01.2013

Beschlussempfehlung des Ausschusses:

Titeländerung (eingebracht als: Siebtes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes); Einräumung einer knappen aber zweckdienlichen Beschreibung des verlinkten Inhaltes analog zu Vorschaubildern durch Freistellung einzelner Wörter und kleinster Textausschnitte ("Snippets") vom Leistungsschutzrecht zur lizenzfreien Nutzung;
Änderung § 87f Urheberrechtsgesetz

Stellungnahmen



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