Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren

Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren / Gesetz zur Stärkung der

vom 02.07.2013, BGBl I S. 1938 (PDF, 48KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Mit der Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren und der Richtlinie 2012/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren liegen nunmehr die ersten beiden Rechtsakte auf dem Weg zu einheitlichen EU-weiten Mindestverfahrensrechten vor, wie sie der Rat in seiner Entschließung vom 30. November 2009 über einen Fahrplan zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten im Strafverfahren als Maßnahmen A und B vorgesehen hat. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich stets für die Schaffung dieser gemeinsamen Mindeststandards innerhalb der Europäischen Union eingesetzt und gewährt einer beschuldigten Person in den von den beiden Richtlinien betroffenen Bereichen, nämlich dem Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen einerseits und dem Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren andererseits, schon jetzt eine große Zahl von Informations- und Teilhaberechten. Handlungsbedarf besteht daher nur in wenigen Teilbereichen, in denen durch die europäischen Vorgaben einzelne, dem geltenden Strafverfahrens- und Gerichtsverfassungsrecht bereits bekannte Gewährleistungen noch weiter ausgebaut werden.

Europäische Impulse:

Richtlinie 2010/64/EU vom 20.10.2010 (ABl. L 280, S. 1 (PDF, 742KB, nicht barrierefrei))*

Richtlinie 2012/13/EU vom 22.05.2012 (ABl. L 142, S. 1 (PDF, 784KB, nicht barrierefrei))*

Werdegang auf europäischer Ebene:

für Richtlinie 2010/64/EU

für Richtlinie 1012/13/EU

Werdegang auf nationaler Ebene:

Referentenentwurf (PDF, 144KB, nicht barrierefrei)

Regierungsentwurf (PDF, 166KB, nicht barrierefrei) (Stand: 10.12.2012)


Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages**:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 34KB, nicht barrierefrei)

Trennlinie, die unterschiedliche Inhalte trennt.

Stellungnahme



* © Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu/, 1998-2017
** Nutzungsbedingungen des Deutschen Bundestages