Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Visa-Warndatei und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes / Gesetz zur Errichtung einer

vom 22.12.2011, BGBl I S. 3037 (PDF, 88KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Deutsche Visumbehörden haben derzeit keine Möglichkeit, bei allen Visumanträgen die an einem Visumantrag beteiligten Personen gezielt auf rechtswidriges Verhalten im Zusammenhang mit einem Visumverfahren oder mit sonstigem Auslandsbezug zu überprüfen. Schon im Visa-Untersuchungsausschuss der 15. Legislaturperiode wurde eine zentrale Warndatei als ein sinnvolles Mittel zur Unterstützung deutscher Visumbehörden im Visumverfahren genannt.

Negative Folgen und Begleiterscheinungen der Einreisen mit erschlichenen Schengen-Visa sind in erster Linie illegale Beschäftigung, aber auch Rauschgiftschmuggel, Menschenhandel und Kinderhandel.

Nach gegenwärtiger Rechtslage ist eine wirksame Unterstützung im Visumverfahren und damit eine wirksame Bekämpfung von Visaerschleichungen sowie eine Eindämmung der damit verbundenen organisierten Kriminalität kaum möglich, da die einzelnen Auslandsvertretungen nur über die jeweils von ihnen selbst erkannten Missbrauchsfälle informiert sind. Erkenntnisse anderer Stellen wie auch Erkenntnisse anderer deutscher Auslandsvertretungen und Grenzbehörden erfahren sie nur zufällig oder auf Nachfrage im Einzelfall. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Ablehnung eines Visumantragstellers häufig in der Person des Einladers begründet ist, obwohl der Visumantragsteller unbedenklich erscheint, und dass die Person des Einladers häufig die Quervernetzung zu problematischen anderen (früheren, gleichzeitigen) Visumantragstellern bei anderen Auslandsvertretungen aufzeigt. Um aufwändige und personalintensive Nachfragen bei den deutschen Auslandsvertretungen zu vermeiden, ist eine Speicherung von Täuschungen in Visumverfahren neben visumrelevanten Verurteilungen in einer zentralen Datei für die Visumbehörden ebenso wichtig wie die zentrale Speicherung der Antragsdaten des Visumantragstellers in der Visadatei des Ausländerzentralregisters.

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 38KB, nicht barrierefrei)

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Beschlussempfehlung des Ausschusses:

Anpassung der Änderungen betr. Erfassungsmerkmale der Visadateien der Auslandsvertretungen an die zwischenzeitlich erlassene Siebte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung;
Erneute Änderung § 69 Aufenthaltsverordnung

Bezug:

Siebte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (PDF, 48KB, nicht barrierefrei)

Öffentliche Anhörung vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 24.10.2011



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