Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Vormundschafts- und Betreuungsrechts / Gesetz zur Änderung des

vom 29.06.2011, BGBl I S. 1306 (PDF, 42KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Fälle von Kindesmisshandlungen und Kindesvernachlässigungen mit der Folge schwerster Körperverletzungen bis hin zum Tod der Kinder haben zu umfangreichen Untersuchungen der Begleitumstände geführt. Dabei gibt auch die Praxis in der Amtsvormundschaft Anlass zu Kritik, wie die vom Bundesministerium der Justiz einberufene Arbeitsgruppe „Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls – § 1666 BGB“ ermittelt hat. Angesichts hoher Fallzahlen kennen die Amtsvormünder ihre Mündel oftmals nur aus dem Kontakt bei der Übernahme der Vormundschaft. Ihrer Verantwortung, insbesondere für die Person und nicht nur für das Vermögen des Mündels zu sorgen, werden die Amtsvormünder damit oftmals nicht gerecht.

Im Betreuungsrecht weist die Evaluation des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes darauf hin, dass der persönliche Kontakt insbesondere von Berufsbetreuern zu den Betreuten zurückgegangen ist und vom Gericht aufgrund der vereinfachten Abrechnung weniger intensiv überprüft wird.

Ziel des Entwurfs ist es, den persönlichen Kontakt des Vormunds zu dem Mündel und damit die Personensorge für den Mündel zu stärken. Der persönliche Kontakt zwischen Betreuern und Betreuten soll besser dokumentiert und vom Gericht stärker beaufsichtigt werden..

Referentenentwurf (PDF, 49KB, nicht barrierefrei)

Regierungsentwurf (PDF, 31KB, nicht barrierefrei) vom 12.08.2010

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 37KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 23.02.2011

Stellungnahmen



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