Der Bundesgerichtshof

Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen

Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen / Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der

vom 17.07.2017, BGBl I S. 2513 (PDF, 71KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Das jedem Menschen zustehende Recht auf Kenntnis seiner Abstammung folgt aus dem Persönlichkeitsrecht, das durch Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützt ist. In Deutschland erfolgt die Dokumentation im Zusammenhang mit der heterologen Verwendung von Samen für eine ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung bisher dezentral in Einrichtungen, in denen der Samen zur heterologen Verwendung für eine ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung gewonnen wird (Entnahmeeinrichtung). Die Angaben, die nach der TPG-Gewebeverordnung zu dokumentieren sind, sind nicht geeignet, das Recht einer durch heterologe Verwendung von Samen gezeugten Person auf Kenntnis ihrer Abstammung sicherzustellen.

Ziel des Gesetzes ist es, Personen, die durch eine heterologe Verwendung von Samen gezeugt wurden, zu ermöglichen, durch Nachfrage bei einer zentralen Stelle Kenntnis über ihre Abstammung zu erlangen. Zu diesem Zweck wird ein zentrales Samenspenderregister beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) eingerichtet und geführt. Es sollen die institutionellen einschließlich der organisatorischen Voraussetzungen für die Verwirklichung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung geschaffen werden. Der Zugang für eine durch heterologe Verwendung von Samen gezeugte Person zu den Daten des Samenspenders unter Wahrung des Datenschutzes soll erleichtert werden. Die Möglichkeit der Geltendmachung des von der Rechtsprechung entwickelten Anspruchs auf Kenntnis der Abstammung wird ausdrücklich gesetzlich geregelt.

Mit dem Gesetz soll auch sichergestellt werden, dass der Samenspender in diesen Fällen weder durch das Kind noch durch dessen Eltern als rechtlicher Vater in Anspruch genommen werden kann.


Referentenentwurf (PDF, 270KB, nicht barrierefrei) (06.10.2016)

Regierungsentwurf (PDF, 334KB, nicht barrierefrei) (12.12.2016)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 38KB, nicht barrierefrei)

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Öffentliche Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 29.03.2017

Stellungnahmen


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