Der Bundesgerichtshof

Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern (revidiert)

Adoption von Kindern (revidiert) / Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 27. November 2008 über die

vom 07.01.2015, BGBl II S. 2 (PDF, 246KB, nicht barrierefrei)
Bekanntmachung vom 18.03.2015 - BGBl II S. 463 (PDF, 22KB, nicht barrierefrei)

Aus dem Gesetzentwurf:

Das Europäische Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern (revidiert) ist am 1. September 2011 in Kraft getreten. Es ersetzt und modernisiert das Europäische Übereinkommen vom 24. April 1967 über die Adoption von Kindern (Übereinkommen von 1967) (BGBl. 1980 II S. 1093, 1094 (PDF, 1MB, nicht barrierefrei)), dessen Vertragsstaat die Bundesrepublik Deutschland ist, unter stärkerer Berücksichtigung des Kindeswohls und insbesondere im Hinblick auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes [BGBl. 1992 II S. 121, 122 (PDF, 3MB, nicht barrierefrei)], das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption [BGBl. 2001 II S. 1034, 1035 (PDF, 89KB, nicht barrierefrei)] und das Europäische Übereinkommen vom 25. Januar 1996 über die Ausübung von Kinderrechten [BGBl. 2001 II S. 1074, 1075 (PDF, 57KB, nicht barrierefrei)].

Bezug:

Referentenentwurf (PDF, 535KB, nicht barrierefrei) (07.05.2014)

Regierungsentwurf (PDF, 4MB, nicht barrierefrei) (15.07.2014)

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Aus dem Angebot des Deutschen Bundestages*:

Parlamentsmaterialien beim DIP (HTML)Parlamentsmaterialien beim DIP (PDF, 35KB, nicht barrierefrei)

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Stellungnahme

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